Immobilien in der Zwangsversteigerung in Marburg

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Marburg

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Marburg?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Marburg ist das Amtsgericht Marburg zuständig.

Adresse
Amtsgericht Marburg


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Marburg.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Marburg

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Marburg vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Marburg

Marburg ist die Kreisstadt des mittelhessischen Landkreises Marburg-Biedenkopf und liegt an der Lahn. Zur traditionellen Abgrenzung von Marburg an der Drau wurde die Stadt bis 1974 offiziell Marburg an der Lahn bzw. Marburg a. d. Lahn und anschließend bis Ende 1976 Marburg (Lahn) genannt.Marburg ist eine Universitätsstadt und mit 77.845 Einwohnern die achtgrößte Stadt Hessens. Das Stadtgebiet erstreckt sich beiderseits der Lahn westlich ins Gladenbacher Bergland hinein und östlich über die Lahnberge hinweg bis an den Rand des Amöneburger Beckens. Seit dem 13. Jahrhundert hat Marburg Stadtrechte. Heute erfüllt es die Funktion eines Oberzentrums im Regierungsbezirk Gießen (Mittelhessen). Als größere Mittelstadt hat Marburg wie noch sechs andere Mittelstädte in Hessen einen Sonderstatus im Vergleich zu den anderen kreisangehörigen Gemeinden. Die Stadt übernimmt daher Aufgaben des Landkreises, sodass sie in vielen Dingen einer kreisfreien Stadt gleicht. Marburg besitzt mit der 1527 gegründeten Philipps-Universität die älteste noch existierende protestantisch gegründete Universität der Welt, die auch heute noch durch ihre Bauwerke und das Studentenleben das Stadtbild prägt. Den Namen Marburg könnte die Stadt dem Umstand verdanken, dass hier ehemals eine Grenze („mar[c]“) zwischen den Territorien der Landgrafen von Thüringen und der Erzbischöfe von Mainz verlief. Historisch lässt sich das nicht eindeutig belegen. Die herausragenden Sehenswürdigkeiten in Marburg sind die Elisabethkirche, die Alte Universität, das Landgrafenschloss sowie die unterhalb von diesem gelegene Altstadt, die in Marburg „Oberstadt“ genannt wird.

Quelle: wikipedia.org