Immobilien in der Zwangsversteigerung in Martinsviertel

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Martinsviertel

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Martinsviertel?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Martinsviertel ist das Amtsgericht Darmstadt zuständig.

Adresse
Amtsgericht Darmstadt

Amtsgericht Darmstadt
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt

Tel.: 06151 992 - 0
Fax: 06151 992 - 5050

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr


Telefon: +49 06151 992 - 0

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Darmstadt.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Martinsviertel

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Martinsviertel vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Martinsviertel

Das Martinsviertel (im lokalen Dialekt: Maddinsväddel) ist eines der älteren Viertel und ein Statistischer Bezirk in Darmstadt. Es liegt im nördlichen Darmstadt und grenzt nordöstlich an die Stadtmitte an. Es wird von der Stadt Darmstadt zu statistischen Zwecken in die statistischen Bezirke Martinsviertel-Ost und Martinsviertel-West aufgeteilt, die insgesamt eine Fläche von 67 ha haben und 11727 Einwohner aufweisen. Das ergibt eine Bevölkerungsdichte von 175,0 Menschen pro ha (gerundet). Das Martinsviertel war ursprünglich eine kleine bäuerliche Ansiedlung außerhalb der Stadtmauern, in der die Bevölkerung noch Schweine hielt, die auf der Straße herumliefen – deshalb wurde (und wird) es auch das „Watzeviertel“ genannt. Im alten Teil der Arheilger Straße existiert noch in einem Hof ein erhalten gebliebener Faselstall. Hierher zogen zu Beginn der Industrialisierung die Zuwanderer aus der Umgebung, sodass die Bevölkerung in nur einer Generation zwischen 1880 und 1910 von 1630 auf 5200 Haushalte anstieg. In den 1960er Jahren kamen so genannte Flächensanierungen in Mode. Fast wäre das Martinsviertel auch dem Bagger zum Opfer gefallen, aber dank einer dort wohnenden Bürgerinitiative blieben viele alte Fachwerkhäuser erhalten und wurden nach und nach saniert. Heute gehört das Martinsviertel zu den begehrten Wohnlagen innerhalb Darmstadts, da es nahe an der Universität und dem Herrngarten liegt, teilweise eine attraktive Altbau-Bebauung aufweist und zahlreiche Lokale und Geschäfte hat, besonders um Riegerplatz, Heinheimer Straße und Liebfrauenstraße in der Quartiersmitte. So weist das Viertel andererseits Gentrifizierungstendenzen auf, sodass die dortigen Mieten nicht mehr von allen angestammten Bewohnern aufgebracht werden können.

Quelle: wikipedia.org