Immobilien in der Zwangsversteigerung in Ostheim

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Ostheim bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Ostheim

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Ostheim?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Ostheim ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Ostheim

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Ostheim vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Ostheim

Ostheim ist der Name folgender Orte: in Baden-Württemberg: Ostheim (Stuttgart), Stadtteil von Stuttgart, Baden-Württemberg Ostheim (Ihringen), in der Gemarkung von Ihringen, Baden-Württemberg Ostheim (Riedlingen), bei Riedlingen im Landkreis Biberach, Baden-Württemberg Ostheim, früherer Name von Auenstein (Ilsfeld), Landkreis Heilbronnin Bayern: Ostheim vor der Rhön, Stadt im Landkreis Rhön-Grabfeld Ostheim (Hofheim in Unterfranken), Ortsteil von Hofheim in Unterfranken, Landkreis Haßberge Ostheim (Regensburg), Siedlung und Unterbezirk von Regensburg Ostheim (Westheim), Ortsteil von Westheim, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Ostheim am Rennfurt, Wüstung auf dem Gebiet von Dettelbach Ostheim, früherer Name von Astheim (Volkach), Landkreis Kitzingen Ostheim, früherer Name von Großostheim, Landkreis Aschaffenburgin Hessen: Ostheim (Butzbach), Ortsteil von Butzbach, Wetteraukreis Ostheim (Liebenau), Ortsteil von Liebenau, Landkreis Kassel Ostheim (Malsfeld), Ortsteil von Malsfeld, Schwalm-Eder-Kreis Ostheim (Nidderau), Ortsteil von Nidderau, Main-Kinzig-Kreis Ostheim (Diemelsee), Wüstung in der Gemarkung von Vasbeck in Diemelseein Nordrhein-Westfalen: Ostheim (Köln), Stadtteil von Kölnin Frankreich: Ostheim (Haut-Rhin), Gemeinde im Département Haut-Rhin Ostheim (Merxheim), Wüstung bei Merxheim. Département Haut-Rhinin der Ukraine: Ostheim, deutscher Name von Telmanowe, Siedlung in der Oblast DonezkOstheim ist der Familienname folgender Personen: Hermann Ostheim (1834–1884), Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtages Martin R. von Ostheim (* 1977), Schweizer Philosoph und TheologeSiehe auch: Marschalk von Ostheim, fränkisches Adelsgeschlecht

Quelle: wikipedia.org