Immobilien in der Zwangsversteigerung in Steinau

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Steinau bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Steinau

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Steinau?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Steinau ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Steinau

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Steinau vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Steinau

Steinau steht für: Ortschaften in Deutschland: Steinau an der Straße, Stadt im Main-Kinzig-Kreis, Hessen Steinau (Niedersachsen), Gemeinde im Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen Steinau (Arzberg), Ortsteil der Stadt Arzberg, Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, Bayern Steinau (Fischbachtal), Ortsteil der Gemeinde Fischbachtal, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen Steinau (Gars am Inn), Ortsteil des Marktes Gars am Inn, Landkreis Mühldorf am Inn, Bayern Steinau (Petersberg), Ortsteil der Gemeinde Petersberg, Landkreis Fulda, Hessen Steinau (Schnaitsee), Ortsteil der Gemeinde Schnaitsee, Landkreis Traunstein, Bayern Steinau (Taufkirchen), Ortsteil der Gemeinde Taufkirchen, Landkreis Mühldorf am Inn, Bayern→ Siehe auch: Steynowe, Wüstung im Landkreis Osterode, Niedersachsen, würde heute ebenfalls Steinau heißen Ortschaften in der Schweiz: Steinau, Ortsteil der Gemeinde Einsiedeln, im Kanton SchwyzOrtschaften, historisch (ehemaliger deutscher Name von): in Polen: Steinau (Kreis Flatow/Pommern), Ortschaft Głubczyn der Stadt- und Landgemeinde Krajenka, Woiwodschaft Großpolen Steinau, bis 1931 Königlich Kamiontken, (Kreis Neidenburg/Ostpreußen), seit 1945: Kamionka (Nidzica), Powiat Nidzicki, Woiwodschaft Ermland-Masuren Steinau an der Oder (Kreis Wohlau/Schlesien), Kernort der Stadt Ścinawa, Woiwodschaft Niederschlesien Steinau an der Steinau bzw. Steinau O.S. (Kreis Neustadt/Oberschlesien), Ort Ścinawa Mała, Woiwodschaft Opole Steinau, Ortschaft der Stadt- und Landgemeinde Turowo (Miastko) (Kreis Rummelsburg/Pommern), Woiwodschaft Pommern Steinau, Ortschaft der Landgemeinde Nowy Kamień (Kamień), Woiwodschaft Karpatenvorland Steinau, Ortschaft im Schulzenamt Rybnica Leśna, Gemeinde Mieroszów, Woiwodschaft Niederschlesien; siehe Kamionka (Mieroszów)in Russland: Steinau (Kreis Labiau/Ostpreußen), Ortschaft Kamenka (Kaliningrad, Polessk) der Landgemeinde Turgenewo, Oblast Kaliningradin Tschechien: Steinau, Gemeinde Stonava, Bezirk Karviná, Region MoravskoslezskýHerzogtum und Kreis (ehemalig): Kreis Steinau, preußischer Landkreis in Schlesien mit Verwaltungssitz in Steinau/Oder Herzogtum Steinau, Herzogtum in SchlesienFließgewässer: Große Steinau, rechter Zufluss der Sieber bei Aschenhütte, im Landkreis Osterode am Harz, Niedersachsen Kleine Steinau, rechter Zufluss der Sieber bei Aschenhütte, im Landkreis Osterode am Harz, Niedersachsen Steinau (Panten), Zufluss des Elbe-Lübeck-Kanals bei Hammer (Panten), Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein Steinau (Fluss), rechter Zufluss (polnisch Ścinawa Niedmodlińska) der Glatzer Neiße, u. a. in Steinau, Oberschlesien, PolenSteinau war der ursprüngliche Name des Adelsgeschlechts Steinau genannt SteinrückSteinau ist der Familienname folgender Personen: Adam Heinrich von Steinau (* unbekannt; † 1712), sächsisch-polnischer Generalfeldmarschall Günther von Steinau-Steinrück (1881–1942), Landrat, Mitglied des Provinziallandtages der Provinz Hessen-Nassau Hans-Ulrich Steinau (* 1946), deutscher Mediziner Paul von Steinau-Steinrück (1850–1897), deutscher Politiker und OberregierungsratSiehe auch: Steinaubach

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