Immobilien in der Zwangsversteigerung in Steinwand

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Steinwand bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Steinwand

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Steinwand?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Steinwand ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Steinwand

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Steinwand vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Steinwand

Steinwand steht für eine natürliche Felsformation, die Felswand eine Bauweise aus Natur- oder auch Formstein (Ziegel u. ä.), siehe Mauerwerk die Bauweise mit Naturstein im Speziellen, siehe NatursteinmauerwerkSteinwand heißen folgende geographische Objekte: Steinwand (Poppenhausen), Ortsteil der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) in der Rhön Steinwand (Gemeinde Krems), Ortschaft von Krems in Kärnten, Bezirk Spittal an der Drau, Kärnten Steinwand (Gemeinde Stall), Ortsteil von Stall, Kärnten Steinwand (Gemeinde Erlauf), Ortschaft und Katastralgemeinde von Erlauf, Niederösterreich Steinwand (Gemeinde Gaming), Streusiedlung bei Gaming, Niederösterreich Steinwand (Gemeinde Gastern), Rotte in Gastern, Niederösterreich Steinwand (Gemeinde Marbach), Streusiedlung bei Marbach an der Donau, Niederösterreich Steinwand (Gemeinde Hartkirchen), Ortschaft von Hartkirchen, Bezirk Eferding, Oberösterreich Steinwand (Gemeinde Weißenkirchen), Ortschaft von Weißenkirchen im Attergau, Bezirk Vöcklabruck, Oberösterreich Steinwand (Gemeinde Weyregg), Ortschaft von Weyregg am Attersee, Bezirk Vöcklabruck, Oberösterreich Steinwand (Kalmtal), Weiler im Kalmtal in SüdtirolBerge: Steinwand (Karnische Alpen), 2520 m, in den Karnischen Alpen an der Grenze zwischen Kärnten und Italien Steinwand (Hochschwabgruppe), 950 m, bei Landl im Ennstal, Steiermark Steinwand (Rhön), 646 m, in der Rhönsowie: eine Forstabteilung auf Herrenchiemsee, siehe HerrenchiemseeSteinwand ist der Name folgender Personen: Eduard Steinwand (1890–1960), deutscher Theologe und Hochschullehrer Johann Fercher von Steinwand (1828–1902), österreichischer Dichter Joseph F. Steinwand (1869–1946), US-amerikanischer Käseerfinder und Unternehmer Rudolf Steinwand (1906–1982), deutscher Politiker

Quelle: wikipedia.org