Immobilien in der Zwangsversteigerung in Watzenborn-Steinberg

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Watzenborn-Steinberg bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Watzenborn-Steinberg

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Watzenborn-Steinberg?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Watzenborn-Steinberg ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Watzenborn-Steinberg

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Watzenborn-Steinberg vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Watzenborn-Steinberg

Watzenborn-Steinberg ist der nach Einwohnerzahl größte Ortsteil der Stadt Pohlheim im mittelhessischen Landkreis Gießen. Watzenborn-Steinberg liegt am Obergermanischen Limes am Rande der Wetterau in Mittelhessen. Der Ortsteil liegt 6 km südöstlich Gießen. Siedlungsplätze innerhalb der Gemarkung waren oder sind: Dickmühle, Neumühle, Schiffenberger Mühle, Ziegelei, Wüstung Erlebach, Wüstung Koden, Wüstung Konradsrode, Wüstung Pohlheim, Wüstung Steinberg (Ober-) Erstmals urkundlich erwähnt wurde Wazemburne bzw. Wazenburnen als eines von fünf durch Rodung entstehenden Dörfern im Jahre 1141; allerdings war dies wohl ein Scheinoriginal bzw. eine Fälschung des 13. Jahrhunderts. In erhaltenen Urkunden späterer Zeit wurde Watzenborn-Steinberg unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung): Vezetburn (1278), Watzenburn (1353) und Watzenburn (1376). 1161 wird eine Taufkapelle genannt. Steinberg wurde 1288 erstmals urkundlich genannt. Die erste Schule stammt aus dem Jahre 1680. 1765 kam das Pfarrhaus dazu. Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Watzenborn und Steinberg: Steinberg wurde bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts mit Watzenborn zusammengeschlossen. 1955 wurde die Christuskirche errichtet, danach wurde die Alte Kirche wieder katholisch. Vom 18. Jahrhundert bis 1942 bestand im Ort eine jüdische Gemeinde, die ab 1887 sogar einen eigenen Friedhof und ab 1892 eine eigene Synagoge hatte. Hessische Gebietsreform (1970–1977) Die Gemeinde Pohlheim wurde zum 31. Dezember 1970 im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinden Dorf-Güll, Garbenteich, Grüningen, Hausen, Holzheim und Watzenborn-Steinberg gegründet. Für Watzenborn-Steinberg wurde, wie für die übrigen ehemaligen Gemeinden von Pohlheim, ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet. Einer Ortslegende zufolge geht der Name „Watzenborn“ auf eine Dorfversammlung zurück, bei der ein Name für die neu geschaffene Ortschaft gefunden werden musste. Die Einwohner des noch namenlosen Dorfes hatten keine Ideen, also einigte man sich darauf, dass der nächste hervorgebrachte Vorschlag angenommen wird. Just in diesem Moment traf ein Bauer bei der Dorfversammlung ein, der im Ortsdialekt panisch darauf aufmerksam machte, dass sein Schwein („Watz“) in („en“) den Brunnen („Born“) gefallen sei und er Hilfe bräuchte. Dieser Ausruf wurde niedergeschrieben und so war der Name „Watzenborn“ geboren. Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten, denen Watzenborn angehört(e): vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Gießen, Gericht Steinbach ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Gießen, Gericht Steinbach 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1648: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Gießen (ab 1789), Gericht Steinbach ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Ober-Hessen, Landamt Gießen ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landamt Gießen ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Gießen ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg ab 1837: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1867: Norddeutscher Bund Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Gießen ab 1945: Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Pohlheim ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Pohlheim ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Pohlheim ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Stadt Pohlheim In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Watzenborn-Steinberg das „Landamt Gießen“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. „Landgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Watzenborn-Steinberg zuständig war. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt; ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, das seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört. Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, mit der Auflösung der Stadt Lahn wurde es wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt. Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Watzenborn-Steinberg 7206 Einwohner. Darunter waren 456 (6,3 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 1314 Einwohner unter 18 Jahren, 3162 zwischen 18 und 49, 1404 zwischen 50 und 64 und 1326 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 3144 Haushalten. Davon waren 1068 Singlehaushalte, 894 Paare ohne Kinder und 861 Paare mit Kindern, sowie 249 Alleinerziehende und 75 Wohngemeinschaften. In 612 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 2256 Haushaltungen lebten keine Senioren. Das Wappen und die Flagge wurden am 23. Dezember 1953 durch das Hessische Innenministerium genehmigt. Wappen Flagge Flaggenbeschreibung: „Auf der weißen Mittelbahn des blau-weiß-blauen Flaggentuches das Wappen der Gemeinde Watzenborn-Steinberg.“ Watzenborn ist überregional als „singendes Dorf“ bekannt, weswegen es mehrere bekannte Gesangvereine gibt, darunter: Gesangverein „Germania“ 1868 Watzenborn-Steinberg e.V. Gesangverein „Eintracht“ 1869 Watzenborn-Steinberg e.V. Gesangverein „Sängerkranz“ 1876 Watzenborn-Steinberg e.V. Gesangverein „Jugendfreund“ 1888 Watzenborn-Steinberg Gesangverein „Harmonie“ 1906/83 Watzenborn-Steinberg e.V. In Watzenborn-Steinberg sind die Vereine FC Gießen (Fußball, hervorgegangen aus der Fusion des VfB Gießen und der SC Teutonia Watzenborn-Steinberg) und NSC Watzenborn-Steinberg (Tischtennis) beheimatet. Im Ort gibt es ein Dorfgemeinschaftshaus, eine Sporthalle und mehrere Kindergärten. Limesschule ist der Name der örtlichen Grundschule. Die Grundschule erhält derzeit einen Neubau, der noch im Bau ist (Stand: März 2023). Dazu gibt es noch die Adolf-Reichwein-Schule, eine Gesamtschule benannt nach dem Widerstandskämpfer mit über 800 Schülern. Das expandierende Wohn- und Industriegebiet „Neue Mitte“ bildet das wirtschaftliche Zentrum Pohlheims. Dort befinden sich vor allem Supermärkte und Discounter, aber auch die Pohlheimer Hauptfiliale der Volksbank Mittelhessen. Außerdem etablierte sich in den letzten Jahren ein Ärztezentrum in der Neuen Mitte, in dem sich Praxen verschiedener Richtungen niederließen. 1972 bekam Watzenborn-Steinberg ein Hallenbad. Im gesamten Landkreis Gießen ist es das einzige mit einem 50 Meter langen Schwimmerbecken. Im Ort treffen sich die Landesstraßen 3129 und 3132. Seit 1869 besteht ein Bahnhof bzw. Haltepunkt an der Bahnstrecke Gießen–Gelnhausen (Lahn-Kinzig-Bahn). Es verkehrt die RB 46 Gießen–Hungen–Nidda–Gelnhausen. St. Martin (Watzenborn-Steinberg) Literatur über Watzenborn-Steinberg nach GND In: Hessische Bibliographie Literatur über Polheim-Watzenborn-Steinberg nach GND In: Hessische Bibliographie Suche nach Watzenborn-Steinberg. In: Archivportal-D der Deutschen Digitalen Bibliothek Geschichte der Ortsteile. In: Webauftritt der Stadt Pohlheim. Watzenborn-Steinberg, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Steinberg, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Anmerkungen Einzelnachweise

Quelle: wikipedia.org