Immobilien in der Zwangsversteigerung in Weimar

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Weimar

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Weimar?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Weimar ist das Amtsgericht Weimar zuständig.

Adresse
Amtsgericht Weimar


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Weimar.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Weimar

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Weimar vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Weimar

Weimar ist eine kreisfreie Stadt in Thüringen in Deutschland, die für ihr kulturelles und politisches Erbe bekannt ist. Die Mittelstadt oder Altstadt liegt an einem Bogen der Ilm südöstlich des Ettersberges, der mit 477 Metern höchsten Erhebung im Thüringer Becken. Die Stadt ist mit rund 66.000 Einwohnern (2022) nach Erfurt, Jena und Gera die viertgrößte Gemeinde Thüringens und liegt etwa auf halbem Wege zwischen Erfurt im Westen und Jena im Osten. Weimar ist ein Mittelzentrum, das Teilfunktionen eines Oberzentrums erfüllt und sich seit 2004 als Universitätsstadt bezeichnet. Neben der Bauhaus-Universität beherbergt die Stadt die Hochschule für Musik Franz Liszt und die Herzogin Anna Amalia Bibliothek, sowie Behörden wie das Thüringer Oberverwaltungsgericht, das Thüringer Landesverwaltungsamt, den Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie. Im 16. Jahrhundert sind die Kunstmaler Lucas Cranach der Ältere und der Jüngere in Weimar tätig. Im 17. Jahrhundert erfolgte die Gründung der Fruchtbringenden Gesellschaft. Ins 18. Jahrhundert fallen die Aufenthalte von Johann Sebastian Bach. Darauf folgt die Weimarer Klassik mit Wieland, Goethe, Herder und Schiller. Das 19. Jahrhundert ist verbunden mit Franz Liszt, Richard Strauss, Friedrich Nietzsche und den Landschaftsmalern der Weimarer Malerschule an der Großherzoglich-Sächsischen Kunstschule. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wirkten Harry Graf Kessler und Henry van de Velde in Weimar und es folgte die Gründung von Bauhaus und Weimarer Republik. Zwischen Weimar und Berlin gab es 1919 eine der ersten zivilen Fluglinien der Welt und die erste Deutschlands, die mit Flugzeugen betrieben wurde. Die UNESCO erklärte die Bauhaus-Stätten in Weimar und Dessau 1996 und das „klassische Weimar“ im Dezember 1998 zum Weltkulturerbe. Zudem wurde der im Goethe- und Schiller-Archiv in Weimar aufbewahrte Nachlass Goethes 2001 von der UNESCO in das kulturelle Gedächtnis der Menschheit als Weltdokumentenerbe (Memory of the World) aufgenommen. Zum Weltdokumentenerbe zählen seit 2015 auch frühe Schriften der Reformation, von denen ein Teil in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar aufbewahrt werden. In über 25 Museen und Ausstellungsorten wird das kulturelle Erbe von nationalem und internationalem Rang präsentiert. Weimar war seit 1547/52 Haupt- und Residenzstadt des Herzogtums Sachsen bzw. Sachsen-Weimar, später Sachsen-Weimar-Eisenach (seit 1815: Großherzogtum). Dieses wurde 1816 der erste Staat in Deutschland, der sich eine Verfassung gab. Parallel zur Tagung der Nationalversammlung vom 6. Februar 1919 bis zum September 1919 war Weimar vorübergehend Regierungssitz der sich konstituierenden Weimarer Republik. Von 1920 bis 1952 war Weimar die Hauptstadt des Landes Thüringen. 1999 war sie Kulturhauptstadt Europas.

Quelle: wikipedia.org