Immobilien in der Zwangsversteigerung in Aurich

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Aurich

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Aurich?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Aurich ist das Amtsgericht Aurich zuständig.

Adresse
Amtsgericht Aurich


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Aurich.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Aurich

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Aurich vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Aurich

Aurich (ostfriesisches Platt: Auerk; saterfriesisch: Aurk) ist die Kreisstadt des Landkreises Aurich in Ostfriesland im Nordwesten Niedersachsens. Aurich ist die zweitgrößte Stadt Ostfrieslands – sowohl nach Einwohnern (hinter Emden) als auch nach der Fläche (hinter Wittmund). Mit 42.970 Einwohnern ist Aurich eine selbständige Gemeinde sowie eine Mittelstadt und wird in der Raumordnung des Landes Niedersachsen als Mittelzentrum geführt. Aurich war im Laufe der Jahrhunderte nacheinander die Residenz der ostfriesischen Fürsten, der Sitz der preußischen, hannoverschen und wiederum preußischen Verwaltungen Ostfrieslands. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg war die Stadt der Sitz des gleichnamigen Regierungsbezirks bis zu dessen Verschmelzung mit dem Verwaltungsbezirk Oldenburg und dem Regierungsbezirk Osnabrück zum Regierungsbezirk Weser-Ems (1978) mit Sitz in Oldenburg (Oldb), der 2004 aufgelöst wurde. Aurich ist bis zum heutigen Tage Sitz zahlreicher Behörden, darunter auch Bundes- und Landesbehörden. Außerdem hat die Ostfriesische Landschaft, das Kulturparlament Ostfrieslands, in der Stadt ihren Sitz. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich in Aurich nach und nach eine Industrialisierung vollzogen und damit ein Wandel weg von einer reinen Beamtenstadt. In den 1990er Jahren wurde dies besonders durch den Aufstieg des Windenergieanlagenherstellers Enercon deutlich, der mittlerweile mit mehr als 2800 Beschäftigten der größte private Arbeitgeber der Stadt ist und in Aurich seinen Sitz hat. Seit 2004 ist Aurich berechtigt, zweisprachige Ortsschilder in Hochdeutsch und Plattdeutsch aufzustellen.

Quelle: wikipedia.org