Immobilien in der Zwangsversteigerung in Basse
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Basse
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Basse?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Basse ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Basse
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Basse vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Basse
Basse bezeichnet:
in der Jägersprache ein starkes, altes, männliches Wildschwein (Keiler)
Orte:
Basse-Goulaine, Gemeinde im französischen Département Loire-Atlantique
Basse-Ham, Gemeinde im französischen Département Moselle
Basse (Neustadt am Rübenberge), Ortsteil der Stadt Neustadt am Rübenberge in der Region Hannover in Niedersachsen
Basse-Rentgen, Gemeinde im französischen Département Moselle
Basse Santa Su in Gambia, als häufig verwendete Kurzform Basse
Basse-sur-le-Rupt, Gemeinde im französischen Département Vosges
La Basse-Vaivre, Gemeinde im französischen Département Haute-Saône
Ortsteil der Gemeinde Walkendorf im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern
Personennamen:
Anne Marie Basse (1877–1960), dänische Malerin
August Basse (1834–1910), deutscher Bankier
Detmar Basse (1764–1836), deutscher Unternehmer, Diplomat und Kunstsammler
Dieter von Basse (1916–1945), Kommandeur des Regiments Großdeutschland, Träger des Ritterkreuzes
Friedrich von Basse (1893–1972), deutscher Rechtswissenschaftler, Hochschullehrer und Politiker
Friedrich Heinrich Basse (1773–1829), deutscher Apotheker und Physiker
Gottfried Basse (1778–1825), deutscher Drucker und Verleger
Heinrich Basse (1853–1938), deutscher Unternehmer und Erfinder
Hermann Basse (1882–1933), deutscher Politiker (USPD, SPD)
Karl von Basse (Verwaltungsjurist, 1781) (1781–1868), deutscher Verwaltungsjurist, Landrat von Borken
Karl von Basse (Verwaltungsjurist, 1810) (1810–1894), deutscher Verwaltungsjurist, Landrat von Steinfurt
Martin Basse (* 1960), deutscher Paläontologe
Max von Basse (Admiral) (1854–1940), deutscher Vizeadmiral
Max von Basse (General) (1883–1949), deutscher Generalmajor
Michael Basse (Schriftsteller) (* 1957), deutscher Schriftsteller
Michael Basse (Theologe) (* 1961), deutscher evangelischer Theologe
Nikolaus Basse († 1599), deutscher Drucker, Verleger und Buchhändler (auch Nikolaus Bassée)
Paul von Basse (1851–1919), preußischer Landrat
Pierre-Louis Basse (* 1958), französischer Radiomoderator und Autor
Wilfried Basse (1899–1946), deutscher Dokumentarfilmer und Kameramann
Wilhelm Basse (1863–1923), deutscher Kaufmann, Bankier, gründete das Bankhaus BasseSiehe auch:
Basse danse
Quelle: wikipedia.org