Immobilien in der Zwangsversteigerung in Braunschweig
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Braunschweig
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Braunschweig?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Braunschweig ist das Amtsgericht
Braunschweig zuständig.
Adresse
Amtsgericht Braunschweig
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Braunschweig.
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Braunschweig
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Braunschweig vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Braunschweig
Braunschweig (niederdeutsch Brunswiek, ostfälisches bzw. Braunschweiger Platt: Bronswiek) ist eine Großstadt im Südosten des Landes Niedersachsen. Mit 251.804 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2022) ist sie die zweitgrößte Stadt Niedersachsens nach Hannover. Die kreisfreie Stadt ist Teil der im Jahr 2005 gegründeten Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg. Im Ballungsraum Braunschweig (Agglomeration) leben rund 337.000 Menschen.Braunschweigs Ursprünge gehen bis in das frühe 9. Jahrhundert zurück. Insbesondere durch Heinrich den Löwen entwickelte sich die Stadt schnell zu einer mächtigen und einflussreichen Handelsmetropole, die ab Mitte des 13. Jahrhunderts der Hanse angehörte. Braunschweig war Hauptstadt des gleichnamigen Landes, bis dieses 1946 im neu geschaffenen Land Niedersachsen aufging. Braunschweig war bis 1978 Sitz eines Verwaltungsbezirkes, zwischen 1978 und 2004 eines Regierungsbezirkes. Dieser wurde danach durch eine Regierungsvertretung und 2014 durch die heutigen Regionalbeauftragten für Südostniedersachsen ersetzt.
Heute ist die Region Braunschweig ein bedeutender europäischer Standort für Wissenschaft und Forschung: Im Jahre 2015 wurden 9,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung investiert. Innerhalb der Europäischen Union ist Braunschweig seit 2007 die intensivste Region in Bezug auf Forschung und Entwicklung. 2010 war Braunschweig bezüglich der Ausgaben für Forschung und Entwicklung als Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) mit 5,83 Prozent die führende EU-Region. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft verlieh Braunschweig für das Jahr 2007 den Titel „Stadt der Wissenschaft“. 2022 veröffentlichte presseportal.de eine Studie, nach der Braunschweig in Bezug auf die Lebensqualität deutscher Großstädte über 100.000 Einwohner den 4. Platz belegt.
Quelle: wikipedia.org