Immobilien in der Zwangsversteigerung in Bunde
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Bunde
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Bunde?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Bunde ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Bunde
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Bunde vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Bunde
Bunde ist eine Einheitsgemeinde im ostfriesischen Landkreis Leer in Niedersachsen. Bunde liegt im Rheiderland, einer der vier historischen Landschaften des Landkreises Leer. Die Gemeinde liegt am Dollart, einer Bucht der Nordsee, und hat als einzige ostfriesische Kommune eine Landgrenze zu den Niederlanden.
Bunde zählt zu den kleineren Einheitsgemeinden Ostfrieslands. Die 7760 Einwohner leben auf zirka 121 Quadratkilometern, was eine recht geringe Einwohnerdichte von 62 pro Quadratkilometer ergibt. Etwas mehr als die Hälfte der Einwohner (knapp 3900) lebt im namensgebenden Hauptort. Bemerkenswert ist der hohe Anteil von knapp neun Prozent Niederländern.
Im Wynhamster Kolk befindet sich mit 2,5 Meter unter dem Meeresspiegel eine der tiefsten Stellen der Bundesrepublik. Es ist ein Anfang des 19. Jahrhunderts trockengelegtes Gebiet, das nach der Zweiten Cosmas- und Damianflut 1509 vom Meer überspült wurde. Weite Teile des Gemeindegebietes wurden dem Meer durch Anlegung von Poldern wieder abgerungen.
Die Gemeinde ist wirtschaftlich von Landwirtschaft und Tourismus geprägt. Seit 1998 ist die Gemeinde „staatlich anerkannter Erholungsort“. Produzierendes Gewerbe spielt nur eine sehr untergeordnete Rolle. Bunde ist eine Auspendlergemeinde, vor allem in die Kreisstadt Leer. Die niederländischen Einwohner pendeln zumeist ins Nachbarland. Das Land Niedersachsen führt Bunde als Grundzentrum.
Zum kulturellen Erbe der Gemeinde zählen die Reformierte Kreuzkirche im Hauptort aus dem 13. Jahrhundert und das Steinhaus Bunderhee, eine später erweiterte Turmburg aus dem 14. Jahrhundert und damit eine der ältesten Burganlagen Ostfrieslands. In den Poldergebieten stehen einige außergewöhnlich große Gulfhöfe.
Quelle: wikipedia.org