Immobilien in der Zwangsversteigerung in Etzel

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Etzel bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Etzel

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Etzel?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Etzel ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Etzel

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Etzel vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Etzel

Etzel steht für: Attila, hunnischer Herrscher Etzel (Berg), ein Berg südlich des Zürichsees Etzel (Friedeburg), Ort der Gemeinde Friedeburg, Ostfriesland Abkürzung für Irgun Zwai Leumi, zionistische Untergrundorganisation (1931–1948) Etzel I. (Ortenburg) († 1446), Reichsgraf von Ortenburg Etzel, 1934 gebautes Motorschiff, siehe Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft #EtzelEtzel ist der Familienname folgender Personen: August von Etzel (General, 1784) (1784–1850), preußischer Generalmajor, Geodät, Pionier der Telegrafie in Deutschland August von Etzel (General, 1808) (1808–1888), preußischer General der Infanterie und Politiker Edward Etzel (* 1952), US-amerikanischer Sportschütze und Sportwissenschaftler Franz Etzel (1902–1970), deutscher Politiker (CDU) Gerhard Etzel (* 1936), deutscher Bundesarbeitsrichter Gisela Etzel (1880–1918), deutsche Schriftstellerin und Übersetzerin Gottlieb Christian Eberhard von Etzel (1784–1840), deutscher Oberbaurat Gustav Etzel (1877–1938), preußischer Offizier und Landrat Günther von Etzel (1862–1948), deutscher Offizier, zuletzt General der Kavallerie Hermann Etzel (1882–1978), deutscher Politiker (BP, GVP) Johann Etzel (1870–1937), deutscher Generalmajor Karl Etzel (1812–1865), deutscher Eisenbahningenieur Oskar von Etzel (1862–1934), deutscher Generalleutnant Otto von Etzel (1860–1934), preußischer Offizier und Militärattaché Roy Etzel (1925–2015), deutscher Trompeter, Komponist, Texter und Bandleader Stefan Etzel (* 1965), deutscher Betriebs- und Organisationspsychologe Theodor Etzel (1873–1930), deutscher Schriftsteller Vollrad Etzel (1944–2012), deutscher Tierarzt und Ichthyologe Wilhelm Etzel (1871–1922), württembergischer OberamtmannSiehe auch: Ezel

Quelle: wikipedia.org