Immobilien in der Zwangsversteigerung in Hildesheim

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Hildesheim

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Hildesheim?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Hildesheim ist das Amtsgericht Hildesheim zuständig.

Adresse
Amtsgericht Hildesheim


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Hildesheim.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Hildesheim

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Hildesheim vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Hildesheim

Hildesheim ([hɪldəshaɪ̯m] , niederdeutsch Hilmessen/Hilmssen, lateinisch Hildesia) ist eine Großstadt und Oberzentrum in Niedersachsen rund 30 km südöstlich von Hannover. Sie hat knapp 102.000 Einwohner.Der Sitz des katholischen Bistums Hildesheim war bis 1974 kreisfreie Stadt. 1974 wurde Hildesheim mit der Gebietsreform in Niedersachsen zur großen selbständigen Stadt und zur Großstadt und bildet seitdem mit dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Hildesheim-Marienburg, seit 1977 erweitert um den ehemaligen Landkreis Alfeld (Leine), den Landkreis Hildesheim, dessen Kreisstadt sie ist. Von 1885 bis 1978 gab es einen Regierungsbezirk Hildesheim. Der Regionalbeauftragte für das Leine-Weser-Gebiet, das den gesamten 2004 aufgelösten Regierungsbezirk Hannover abdeckt, ist seit 2014 in der Stadt ansässig.Hildesheim ist Standort von drei Hochschulen: der Stiftung Universität Hildesheim, der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) sowie der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege. Dom St. Mariä Himmelfahrt und St. Michaelis zählen zu den bedeutendsten Bauwerken der Frühromanik und sind seit 1985 UNESCO-Weltkulturerbe.

Quelle: wikipedia.org