Immobilien in der Zwangsversteigerung in Nette

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Nette

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Nette?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Nette ist das Amtsgericht Hildesheim zuständig.

Adresse
Amtsgericht Hildesheim


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Hildesheim.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Nette

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Nette vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Nette

Nette bezeichnet folgende Fließgewässer: in Deutschland: Nette (Alme), rechter Zufluss der Alme nahe Alme (Brilon), Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen Nette (Hase), rechter Zufluss der Hase im kreisfreien Osnabrück, Niedersachsen Nette (Innerste), linker Zufluss der Innerste bei Derneburg (Holle), Landkreis Hildesheim, Niedersachsen Nette (Lenne), rechter Zufluss der Lenne in Mühlendorf (Altena), Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen Nette (Mittelrhein), linker Zufluss des Rheins nach Weißenthurm, Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz Nette (Niers), linker Zufluss der Niers nach Wachtendonk, Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen in Frankreich: Nette (Bournègue), rechter Zufluss der Bournègue bei Saint-Quentin-du-Dropt, Region Nouvelle-Aquitaine Nette bezeichnet folgende Ortschaften: Nette (Bockenem), Ortsteil der Stadt Bockenem, Landkreis Hildesheim, Niedersachsen Nette (Dortmund), Stadtteil im kreisfreien Dortmund, Nordrhein-Westfalen Nette (Viersen), Ortsteil von Viersen, Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen Nette ist der Familienname folgender Personen: Bruno Nette (1887–1960), Bremer Polizist und zwischen 1940 und 1945 „Judenreferent“ Herbert Nette (1902–1994), deutscher Schriftsteller und Redakteur Johann Friedrich Nette (1672–1714), deutscher Architekt und Baumeister Weiteres Nette (Biermarke), eine Marke der Bitburger Braugruppe Nette ist eine Kurzform des Namens Annette oder Jeanette Nette Tuominen (* 1990), finnische Volleyball- und Beachvolleyballspielerin Nette ist eine altdeutsche Bezeichnung für Tante Siehe auch: Nett Nete Fräulein Nettes kurzer Sommer

Quelle: wikipedia.org