Immobilien in der Zwangsversteigerung in Norderney

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Norderney bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Norderney

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Norderney?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Norderney ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Norderney

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Norderney vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Norderney

Norderney [nɔɐ̯dɐˈnaɪ] (ostfriesisches Plattdeutsch: Nördernee [nœədəˈneɛɪ]) ist eine der Ostfriesischen Inseln in der Nordsee, die dem Festland des Landes Niedersachsen zwischen der Ems- und Wesermündung in der Deutschen Bucht vorgelagert sind. Mit einer Fläche von 26,29 Quadratkilometern ist die Düneninsel Norderney nach Borkum die zweitgrößte Insel dieser Inselgruppe. Die Stadt Norderney, eine Einheitsgemeinde, umfasst die gesamte Insel Norderney. Sie gehört nach der Gebietsreform in Niedersachsen von 1978 zum Landkreis Aurich und ist mit 5992 Einwohnern die der Bevölkerung nach größte Gemeinde der Ostfriesischen Inseln. Zur Gemeinde, der im Jahr 1948 das Stadtrecht verliehen wurde, gehören neben dem Ortskern von Norderney die beiden Stadtteile Fischerhafen (der Hafen und das angrenzende Gewerbegebiet) sowie Nordhelm, eine ehemalige Kasernensiedlung. Die drei Stadtteile liegen in enger Nachbarschaft im äußersten Westen der Insel. Die restliche Fläche der Insel ist kaum bewohnt und bebaut. Ausnahmen bilden wenige Gebäude um den in der Inselmitte stehenden Leuchtturm Norderney sowie der Inselgolfplatz mit den angrenzenden Siedlungen Am Leuchtturm und Grohde im Zentrum der Insel und der nahe gelegene Flugplatz Norderney, die westlich davon gelegene Jugendherberge Norderney Dünensender sowie die östlich davon gelegenen ehemaligen Gebäude der Staatsdomänen Eiland und Tünnbak. Der Hauptwirtschaftszweig des am 3. Oktober 1797 zur ersten Königlich-Preußischen Seebadeanstalt an der deutschen Nordseeküste ernannten heutigen Staatsbades und Luftkurortes ist der Fremdenverkehr. Das Nordseeheilbad verfügt über vier Badestrände. 2007 wurden mehr als 400.000 Tages- und Kurgäste gezählt, in den Jahren 2008 und 2009 wurden insgesamt über drei Millionen Übernachtungen registriert; davon in größeren Beherbergungsbetrieben rund 1,6 Millionen Übernachtungen (2019).Östlich der Stadtgrenze gehören insgesamt 85 Prozent der Inselfläche zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.

Quelle: wikipedia.org