Immobilien in der Zwangsversteigerung in Rohden

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Rohden

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Rohden?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Rohden ist das Amtsgericht Hameln zuständig.

Adresse
Amtsgericht Hameln


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Hameln.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Rohden

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Rohden vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Rohden

Rohden steht für: Rohden (Hessisch Oldendorf), Ort in der Stadt Hessisch Oldendorf im Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen Rohden, bis 1938 Schippenbeilshof, Kreis Friedland/Bartenstein, Ostpreußen, seit 1945: Sępopolski Dwór in der Gmina Sępopol, Powiat Bartoszycki, Woiwodschaft Ermland-Masuren, Polen Rohden, Kreis Mohrungen, Ostpreußen, seit 1945: Rudnia (Zalewo) in der Gmina Zalewo, Powiat Iławski, Woiwodschaft Ermland-Masuren, Polen Rohden ist der Familienname folgender Personen: Franz von Rohden (1817–1903), deutsch-italienischer Historienmaler, Porträtmaler und Landschaftsmaler Friedrich von Rohden (1886–nach 1960), deutscher Psychiater und Kriminalbiologe Gustav von Rohden (1855–1942), deutscher Pastor, Gefängnisgeistlicher und Buchautor Hans-Detlef Herhudt von Rohden (1899–1951), deutscher Generalmajor Hedwig von Rohden (1890–1987), deutsche Gymnastiklehrerin, Turntheoretikerin (Loheland-Gymnastik) und Mitbegründerin der anthroposophischen Siedlung Loheland bei Fulda Hermann von Rohden (1852–1916), deutscher Klassischer Archäologe und Gymnasiallehrer Huberto Rohden (1893–1981), brasilianischer Schriftsteller Johann Martin von Rohden (1778–1868), deutscher Landschaftsmaler und Zeichner Ludwig von Rohden (1815–1889), deutscher Lehrer im Dienst der Rheinischen Mission Ludwig Rohden (1838–1887), deutscher Mediziner und Badearzt Marianne von Rohden (1785–1866), deutsche Malerin Paul von Rohden (1862–1939), deutscher Althistoriker und Gymnasiallehrer Peter Richard Rohden (1891–1942), deutscher Historiker Thomas Rohden (* 1996), dänischer Politiker Wilhelm Rohden (1806–1871), deutscher Richter und Politiker Siehe auch: Rhoden Roden Rohdén

Quelle: wikipedia.org