Immobilien in der Zwangsversteigerung in Sande

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Sande

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Sande?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Sande ist das Amtsgericht Jever zuständig.

Adresse
Amtsgericht Jever


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Jever.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Sande

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Sande vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Sande

Sande steht für: Sande (Adelsgeschlecht), deutsches AdelsgeschlechtSande ist der Familienname folgender Personen: Antonio Sande (1909–??), argentinischer Sprinter Carel Eliza van der Sande Lacoste (1860–1894), niederländischer Porträtmaler und Zeichner Christopher Sande (* 1964), kenianischer Boxer Erling Sande (* 1978), norwegischer Politiker Hermann van dem Sande, Benediktinerabt (Liesborn) Jakob Sande (1906–1967), norwegischer Schriftsteller, Dichter und Sänger Johannes zum Sande (1802–1878), Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung Karl von Sande (1877–1951), deutscher Tierarzt und Bakteriologe Louis van de Sande (1887–1954), niederländischer Sänger (Bassbariton) Michael van de Sande (* 1987), curaçaoischer Fußballschiedsrichter Siri Sande (* 1943), norwegische Klassische Archäologin Theo van de Sande (* 1947), niederländischer Kameramann Walter Sande (1906–1971), US-amerikanischer SchauspielerSiehe auch: Sande Bakhuyzen Sande steht für folgende Orte: Sande (Friesland), Gemeinde im Landkreis Friesland Sande (Paderborn), Stadtteil von Paderborn Enge-Sande, Nordfriesland Sande (Nehmten), Ortsteil von Nehmten, Schleswig-Holstein Sande, Dorf in Holstein, siehe Hamburg-Lohbrügge Sande, Fischerdorf in Klein Wittensee, Schleswig-Holstein Sande (Møre og Romsdal), Kommune in der Provinz Møre og Romsdal, Norwegen Sande (Vestfold), ehemalige Kommune in der Provinz Vestfold, Norwegen Sande (Sunnfjord), Ort in der Kommune Sunnfjord (Norwegen) Sande (Angola), Município in Angola Sande (Lamego), Gemeinde im Concelho de Lamego, Portugal Sande (Marco de Canaveses), Ort und ehemalige Gemeinde im Concelho de Marco de Canaveses, Portugal Sande (São Clemente), Portugal Sande (São Lourenço), Portugal Sande (São Martinho), Portugal Sande (Vila Nova), Portugal Sande (Vila Verde), Ort und ehemalige Gemeinde im Concelho de Vila Verde, PortugalSiehe auch: Am Sande, Platz in Lüneburg Auf dem Sande Sante Sand (Begriffsklärung) Zande

Quelle: wikipedia.org