Immobilien in der Zwangsversteigerung in Stapel

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Stapel bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Stapel

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Stapel?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Stapel ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Stapel

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Stapel vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Stapel

Stapel (niederdt. stapel ‚gelagerte Ware‘; vergl. Staffel) bezeichnet: einen ordentlich aufgeschichteten Stoß, siehe Beige Stapel (Einheit), alte französische Volumeneinheit eine Ordnungsmethode für Waren in der Logistik, siehe Stapelgut Hafen- und Lagerplätze für die Waren an Land besonders während der Hansezeit, siehe Stapelrecht im Bergbau einen Blindschacht im Schiffbau eine Stützvorrichtung für Schiffe, siehe Stapellauf in der Textilindustrie die Länge der Faser eines noch zu spinnenden Materials, siehe Stapel (Textilfaser) Batch, in der Informatik eine Folge von automatisch abzuarbeitenden Aufgaben, siehe Stapelverarbeitung in der Informatik eine spezielle Datenstruktur, siehe Stapelspeicher im Kartenspiel die nicht ausgeteilten Spielkarten, die verdeckt in der Mitte liegen (auch Talon) einen (meist aus statischen Gründen) abseits einer Kirche stehenden hölzernen Glockenturm in Norddeutschland, siehe Glockenstapel Protokollstapel in der DatenübertragungStapel ist der Name folgender Orte: Stapel (Kreis Schleswig-Flensburg), Gemeinde in Schleswig-Holstein Stapel (Altmärkische Höhe), ein Ortsteil der Gemeinde Altmärkische Höhe im Landkreis Stendal, Sachsen-Anhalt Stapel (Amt Neuhaus), ein Ortsteil der Gemeinde Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg, Niedersachsen Stapel (Hannover), war ein mittelalterlicher Binnenhafen an der Leine in Hannover Stapel (Horstedt), ein Ortsteil der Gemeinde Horstedt im Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen Stapel (Uplengen), ein Ortsteil der Gemeinde Uplengen im Landkreis Leer, Niedersachsen Haus Stapel, ein Wasserschloss im Münsterland Stapel ist der alte flämisch-niederländische Name der nordfranzösischen Stadt ÉtaplesStapel ist der Familienname folgender Personen: Arnold Stapel (Stapil; * 1360/1370, † 1416), Priester des Deutschen Ordens und Bischof des Bistums Kulm August Stapel (1801–1871), deutscher Architekt, Baubeamter und Zeichner Diederik Stapel (* 1966), ehemaliger Hochschullehrer und niederländischer Sozialpsychologe Eduard Stapel (1953–2017), deutscher Theologe, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (1990–2006) Huub Stapel (* 1954), niederländischer Schauspieler Johann Friedrich Stapel († 1678), deutscher evangelisch-lutherischer Geistlicher und Autor von Erbauungsschriften Johannes Bodaeus van Stapel (1602–1636), holländischer Arzt und Botaniker Matthias von Kerckerinck zu Stapel (1628–1684), Amtsdroste in Bruchsal und Kurmainzer Rat Wilhelm Stapel (1882–1954), deutscher politischer Publizist und Kopf des Hamburger KreisesSiehe auch: Haufen, Staffel, Stack Stapelrecht im mittelalterlichen Rechtswesen

Quelle: wikipedia.org