Immobilien in der Zwangsversteigerung in Werder
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Werder
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Werder?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Werder ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Werder
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Werder vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Werder
Werder steht für:
Werder (Landschaft), eine Insel oder Erhebung in einem Fluss, in einem stehenden Gewässer oder in einem Feuchtgebiet (Grundbedeutung)
Kalbescher Werder bei Vienau, Landschaft bei Kalbe
Werder (Mellenthin), deutsche Ostseeinsel
Werder (Gudelacksee), Insel im Gudelacksee
Werder (Familienname), dort auch Namensträger
Werder (brandenburgisches Adelsgeschlecht)
Werder (merseburgisches Adelsgeschlecht)
Werder (niedersächsische Adelsgeschlechter)
den Fußballverein Werder Bremen
den Fußballverein Werder Hannover
das Unternehmen Werder FeinkostOrtschaften
in Brandenburg:
Werder (Havel), eine Stadt im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Werder (Jüterbog), ein Ortsteil der Stadt Jüterbog, Landkreis Teltow-Fläming
Ortsteil von Sachsendorf in der Gemeinde Lindendorf, Landkreis Märkisch-Oderland
Werder (Märkisch Linden), Ortsteil der Gemeinde Märkisch Linden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Werder (Rehfelde), Ortsteil der Gemeinde Rehfelde im Landkreis Märkisch-Oderland
Werder (Woltersdorf), Halbinsel und Ortslage in der Gemeinde Woltersdorf
Werder/Spree, ein Ortsteil der Gemeinde Tauche im Landkreis Oder-Spreein Mecklenburg-Vorpommern:
Werder (bei Lübz), Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Werder (bei Altentreptow), Gemeinde Werder im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Ortsteil der Gemeinde Alt Schwerin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Ortsteil der Gemeinde Boiensdorf im Landkreis Nordwestmecklenburg
Ortsteil der Gemeinde Drechow im Landkreis Vorpommern-Rügen
Ortsteil der Stadt Penzlin im Landkreis Mecklenburgische Seenplattein Niedersachsen:
Werder (Bockenem), Ortsteil der Stadt Bockenem im Landkreis Hildesheim
Werder (Thedinghausen), Ortsteil der Gemeinde Thedinghausen im Landkreis Verdenin Sachsen-Anhalt:
Werder (Magdeburg), Stadtteil von Magdeburg
Ortsteil der Stadt Coswig (Anhalt) im Landkreis Wittenberg
Werder (Seehausen), Ortsteil der Hansestadt Seehausen (Altmark), Landkreis Stendalin Estland:
deutscher Name der Ortschaft Virtsu in der Gemeinde Hanila im Kreis Läänein Polen:
Jacisko, ehemals Werder im Landkreis Arnswalde, Brandenburg, ein Ortsteil in der Woiwodschaft Westpommern, siehe Choszczno
Łężyki, ehemals Werder im Landkreis Stolp, Pommern, ein Ort in der Woiwodschaft Pommern
Ognica, ehemals Werder im Landkreis Usedom-Wollin, Pommern, ein Ort in der Woiwodschaft Westpommern, siehe Świnoujście
Ostrów (Stare Juchy), ehemals Werder im Landkreis Lötzen, Ostpreußen, ein Ort in der Woiwodschaft Ermland-Masuren
Zakrzewo (Linia), ehemals Werder im Landkreis Neustadt, Danzig-Westpreußen, ein Ort in der Woiwodschaft PommernSiehe auch:
Alt Werder
Langer Großer Werder
Großer Werder
Kleiner Werder
Langer Werder
Quelle: wikipedia.org