Immobilien in der Zwangsversteigerung in Aachen

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Aachen bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Aachen

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Aachen?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Aachen ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Aachen

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Aachen vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Aachen

Aachen [ˈaːxn̩] (Öcher Platt: Oche; französisch Aix-la-Chapelle [ɛkslaʃaˈpɛl]; niederländisch Aken; lateinisch Aquæ Granni) ist eine kreisfreie Großstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Köln. Die ehemalige Reichsstadt ist Mitglied des Landschaftsverbandes Rheinland und nach dem Aachen-Gesetz mit Wirkung vom 21. Oktober 2009 Verwaltungssitz der Städteregion Aachen. 1890 überschritt Aachen erstmals die Einwohnerzahl von 100.000 und ist seitdem die westlichste deutsche Großstadt. Aachen grenzt an die Niederlande und Belgien. Mit der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH), seit 2007 im Rahmen der Exzellenzinitiative gefördert, verfügt Aachen neben weiteren Hochschulen über eine der größten und traditionsreichsten technischen Universitäten Europas. Das Wahrzeichen der Stadt, der Aachener Dom, geht auf die als Meisterwerk der karolingischen Baukunst geltende Pfalzkapelle der von Karl dem Großen gegründeten Aachener Königspfalz zurück. Gemeinsam mit dem Domschatz wurde der Dom im Jahr 1978 als erstes deutsches und als weltweit zweites Kulturdenkmal in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Die Stadt ist Bischofssitz des Bistums Aachen und Austragungsort des alljährlich stattfindenden Reitsportturniers CHIO Aachen. Ferner ist sie insbesondere durch die Aachener Printen als lokale Spezialität ein bedeutender Standort der deutschen Süßwarenindustrie. Bedingt durch die Grenzlage „im Herzen Europas“ finden sich zahlreiche kulturelle, besonders auch architektonische Einflüsse aus den Nachbarregionen, dem belgisch-niederländischen Raum. Wohl nicht zuletzt auch aufgrund dieses europäischen Charakters – schon zu Lebzeiten wurde Karl der Große, der Aachen zum politischen, kulturellen und spirituellen Zentrum seines Reiches machte, Pater Europae („Vater Europas“) genannt – wird hier seit 1950 jährlich der Internationale Karlspreis für Verdienste um den europäischen Einigungsprozess an Persönlichkeiten des In- und Auslands verliehen. Aachen ist staatlich anerkanntes Heilbad für die Kurbereiche Monheimsallee und Burtscheid mit ihren ergiebigen Thermalquellen. In der städtischen Tourismuswerbung wird gelegentlich die Bezeichnung Bad Aachen verwendet; jedoch hat die Stadt niemals beantragt, das Prädikat Bad in ihren amtlichen Namen aufzunehmen.

Quelle: wikipedia.org