Immobilien in der Zwangsversteigerung in Baal

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Baal bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Baal

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Baal?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Baal ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Baal

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Baal vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Baal

Baal steht für: Orte: Baal (Hückelhoven), Stadtteil von Hückelhoven Baal (Tremelo), Stadtteil von Tremelo in Belgien eine Bauerschaft der Gemeinde WeezeMythologie: Baal (Gott) (auch Baʿal), ein ursprünglich in Syrien verehrter kanaanäischer Wetter- und Fruchtbarkeitsgott Baal (Dämon), ein Dämon in der christlichen MythologieTheaterstücke und Filme: Baal (Brecht), ein Theaterstück von Bertolt Brecht Baal (Cerha), eine Oper von Friedrich Cerha nach Brechts Theaterstück Baal (1990), ein Musical von Faruk Piragic Baal (1970), eine Verfilmung des brechtschen Theaterstücks von Volker Schlöndorff (1970) Baal (1982), eine Verfilmung des brechtschen Theaterstücks von Alan Clarke mit David Bowie Baal (2004), ein Film von Uwe Janson Ba’al – Das Vermächtnis des Sturmgottes, ein Spielfilm (USA/Kanada 2008)Musik: Baal (Band), eine japanische Industrial-/Electro-Band BA'AL, eine deutsche Hardcore/Metal-Band Baal (EP), eine EP von David Bowie mit Liedern für den Film von 1982Sonstiges: BAAL (Zeitschrift), Bulletin d’Archéologie et d’Architecture Libanaises Ba’al, ein Charakter in der Science-Fiction-Serie Stargate. Baal, ein Endgegner in dem Computerspiel Diablo Baal Schem Tov (hebräisch für ‚Herr des guten Namens‘), der Beiname des Mystikers Rabbi Israel ben ElieserBaal ist der Familienname folgender Personen: Amadou Ciré Baal (* 1951), senegalesischer Sportschütze Harald Baal (* 1963), deutscher Kommunalpolitiker Jan van Baal (1909–1992), niederländischer Ethnologe und Gouverneur von Niederländisch-Neuguinea (1953–1958) Johann Baal (1657–1701), deutscher Komponist des Barocks Karin Baal (* 1940), deutsche Schauspielerin Ludovic Baal (* 1986), Fußballspieler aus Französisch-Guayana Sandy van Baal (* 1977), deutsche Politikerin (FDP)Baal ist der Vorname folgender Person: Baal Müller (* 1969), deutscher Autor und VerlegerSiehe auch: Bahl Bal

Quelle: wikipedia.org