Immobilien in der Zwangsversteigerung in Brauck
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Brauck
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Brauck?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Brauck ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Brauck
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Brauck vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Brauck
Brauck ist der südlichste Stadtteil von Gladbeck und grenzt an den Gelsenkirchener Stadtteil Horst, an Bottrop-Boy und den Essener Stadtteil Karnap. Er besteht aus den Bezirken Brauck und Rosenhügel.
Der Stadtteil Brauck ist auch heute noch vom Bergbau geprägt. Es existieren mehrere Bergehalden, auf denen heute noch Schüttung erfolgt. Die ursprünglich im Stadtteil angesiedelten Zechen sind stillgelegt. Auf dem Betriebsgelände der Zeche Graf Moltke 3/4, an der Helmutstraße direkt neben der Autobahn, wurde mit Förderung der EU ein Gewerbepark errichtet.
Die Siedlungs- und Zechenhäuser wurden 2003/2004 an die Mieter verkauft, welche sie in liebevoller Eigenleistung in Anlehnung an den Denkmalschutz der Stadt Gladbeck zu einem der familien- und kinderfreundlichsten Stadtteil der Stadt gemacht haben.
Zum Beispiel hat kein anderer Stadtteil im Schnitt so viel Gartenanteil wie in Brauck.
Des Weiteren ist der Süden Gladbecks vor allem für seinen hohen Ausländeranteil bekannt. Neue Grundschulklassen zählen bis zu 90 % Schüler mit Migrationshintergrund, Tendenz steigend. Ursachen hierfür liegen in erster Linie in der Ansiedlung aller (vor allem türkischer) Gastarbeiter in den 1950er Jahren in sogenannten Zechensiedlungen, die, teils renoviert, noch heute existieren.
Quelle: wikipedia.org