Immobilien in der Zwangsversteigerung in Buer
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Buer
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Buer?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Buer ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Buer
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Buer vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Buer
Buer ist der Name von geographischen Objekten:
Amt Buer, von 1844 bis 1911 ein Amt im Kreis Recklinghausen in der preußischen Provinz Westfalen
Buer (Westfalen), bis 1928 Stadt in Vest und Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Gelsenkirchen-Buer, 1928 bis 1930 zunächst Stadt Gelsenkirchen-Buer, inzwischen Stadtteil von Gelsenkirchen mit Stadtkern von Buer, Nordrhein-Westfalen
Buer (Melle), Stadtteil von Melle, Landkreis Osnabrück, Niedersachsen
Buer, Siedlung im Buertal in der Kommune Odda, Provinz Hordaland, Norwegen; Namensgeber für den Gletscher Buerbreen; siehe Buarbreen
Burg Buer, untergegangene Burg in Gelsenkirchen-BuerBuer steht für:
Buer (Dämon), Dämon aus dem Pseudomonarchia DaemonumBuer ist der Familienname folgender Personen:
Buer (Adelsgeschlecht), ursprünglich in Gelsenkirchen-Buer ansässiges Adelsgeschlecht
Heinrich Buer, jener Arzt, der 1935 das Buer-Lezithin auf den Markt brachte
Jürgen van Buer (* 1949), deutscher Wirtschaftspädagoge
Wilhelm Meyer-Buer (1911–1997), deutscher Widerstandskämpfer und Bremer BürgerschaftsabgeordneterSiehe auch:
Boer
Bour
Buir
Buhr
Bur
Quelle: wikipedia.org