Immobilien in der Zwangsversteigerung in Burbach

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Burbach bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Burbach

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Burbach?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Burbach ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Burbach

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Burbach vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Burbach

Burbach steht für: Burbach (Familienname), Familienname, zu Namensträgern siehe dort Burbach-Kaliwerke, ehemaliges deutsches UnternehmenGemeinden: Burbach (Bas-Rhin), Gemeinde im Elsass, Frankreich Burbach (Eifel), Gemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz Burbach (Siegerland), Gemeinde im Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-WestfalenOrte in Deutschland: Burbach (Alstädten-Burbach), Ortsteil von Alstädten-Burbach, Stadt Hürth, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen Burbach (Halver), Ortsteil der Stadt Halver, Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen Burbach (Langenfeld), Ortsteil von Langenfeld, Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen Burbach (Marxzell), Ortsteil der Gemeinde Marxzell, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg Burbach (Mörsbach), Ortsteil der Ortsgemeinde Mörsbach, Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz Burbach (Niederhambach), Ortsteil der Ortsgemeinde Niederhambach, Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz Burbach (Saarbrücken), Stadtteil von Saarbrücken, Landschaftsverband Saarbrücken, Saarland Burbach (Wutha-Farnroda), Ortsteil der Gemeinde Wutha-Farnroda, Wartburgkreis, ThüringenOrte in Österreich: Burbach (Gemeinde Pregarten), Ortschaft in der Stadtgemeinde Pregarten, Bezirk Freistadt, OberösterreichFließgewässer: Burbach (Ennepe), linker Zufluss der Ennepe bei Burbach, Stadt Halver, Nordrhein-Westfalen Burbach (Galkhauser Bach), rechter Zufluss des Galkhauser Bachs nahe Richrath, Stadt Langenfeld (Rheinland), Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen Burbach (Lenne), rechter Zufluss der Lenne (zur Ruhr) nach Rönkhausen, Gemeinde Finnentrop, Kreis Olpe, Nordrhein-Westfalen Burbach (Saar), am Unterlauf in Burbach Weierbach, rechter Zufluss der Saar im Stadtteil Burbach von Saarbrücken, Saarland Burbach (Schiltach), rechter Zufluss der Schiltach bei der Siedlung Herdweg, Stadtteil Lehengericht, Schiltach, Landkreis Rottweil, Baden-Württemberg Burbach, Oberlaufname bei Alstädten-Burbach des Stotzheimer BachsSiehe auch: Bauerbach Bourbach Buerbach

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