Immobilien in der Zwangsversteigerung in Dahl

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Dahl bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Dahl

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Dahl?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Dahl ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Dahl

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Dahl vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Dahl

Dahl steht für: Dahl (Adelsgeschlecht), westfälisches Adelsgeschlecht Dahl (Familienname) – zu Namensträgern siehe dort (6223) Dahl, Asteroid des Hauptgürtels „M. Dahl“ (später Dahl & Co.), Bielefelder Wäschefirma, siehe Museum Wäschefabrik Dahl-Riff, Felsenriff vor der Budd-Küste des Wilkeslands, AntarktikaDahl ist der Name folgender Orte in Nordrhein-Westfalen: Dahl (Hagen), Ortsteil von Hagen, kreisfreie Stadt im Ruhrgebiet Dahl (Kürten), Ortsteil von Kürten, Rheinisch-Bergischer Kreis Dahl (Kürten-Olpe), Ortsteil von Kürten, Rheinisch-Bergischer Kreis Dahl (Marienheide), Ortsteil von Marienheide, Oberbergischer Kreis Dahl (Mönchengladbach), Stadtteil von Mönchengladbach Dahl (Olpe), Ortsteil von Olpe Dahl (Overath), Ortsteil von Marialinden, Stadtteil von Overath, Rheinisch-Bergischer Kreis Dahl (Paderborn), Stadtteil von Paderborn Dahl (Solingen), Hofschaft in Solingen Dahl, Hofschaft in Solingen-Aufderhöhe, seit 1935 offiziell Gillicher Dahl genannt Dahl, Hofschaft in Solingen-Gräfrath, seit 1935 offiziell Focher Dahl genannt Dahl (Waldbröl), Ortsteil von Waldbröl, Oberbergischer Kreis Dahl (Wermelskirchen), Ortsteil von Wermelskirchen, Rheinisch-Bergischer Kreis Dahl (Wiehl), Ortsteil von Wiehl, Oberbergischer Kreis Dahl (Wipperfürth), Ortsteil von Wipperfürth, Oberbergischer Kreis Dahl (Wuppertal), ehemaliger Ortsteil von Wuppertalin den Vereinigten Staaten: Dahl (Wisconsin), im St. Croix CountySiehe auch: Daal Dael Dal Dall Darl Dhal Haus Dahl Im Dahl

Quelle: wikipedia.org