Immobilien in der Zwangsversteigerung in Duisburg

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Duisburg

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Duisburg?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Duisburg ist das Amtsgericht Duisburg zuständig.

Adresse
Amtsgericht Duisburg


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Duisburg.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Duisburg

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Duisburg vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Duisburg

Duisburg ([dyːsbʊʁk], regional variabel [ˈdyːsbʊɐ̯ç] bis [ˈdʏːsbʊʀə̆ɕ]) ist eine kreisfreie Großstadt, die an der Mündung der Ruhr in den Rhein im Schnittpunkt von Region Niederrhein und Ruhrgebiet liegt. Die rheinische Stadt gehört dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) an und ist Mitglied des Regionalverbands Ruhr (RVR). Sie ist mit circa einer halben Million Einwohnern nach Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen die fünftgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen. In der Landesplanung als Oberzentrum innerhalb des nordwestlichen Regierungsbezirks Düsseldorf eingestuft, nimmt Duisburg auf der Liste der Großstädte in Deutschland den 15. Platz ein. Die am Ausgangspunkt des historischen Hellwegs gelegene und im Jahre 883 erstmals urkundlich genannte Stadt entwickelte sich bereits im Mittelalter zu einem urbanen Handelszentrum, verlor jedoch im 13. Jahrhundert aufgrund der Verlagerung des Rheins, die die Stadt vom Strom abschloss, erheblich an wirtschaftlicher und politischer Bedeutung. Im 19. Jahrhundert wuchs Duisburg dank seiner günstigen Flusslage mit den Häfen und der Nähe zu den Kohlelagerstätten im Ruhrgebiet auf der Basis der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie zu einem bedeutenden Industriestandort. Städtebaulich ist Duisburg stark durch die Industrieanlagen dieser Zeit geprägt, die heute teils noch genutzt und teils in Parkanlagen eingebunden sind, oder wie im Innenhafen durch Unternehmen und Kulturbetriebe genutzt werden. Die erste und dritte Themenroute der populären Route der Industriekultur mit zahlreichen Denkmälern führen durch das Duisburger Stadtgebiet, namentlich „Duisburg: Stadt und Hafen“ sowie „Duisburg: Industriekultur am Rhein“. Zugleich ist die örtliche Logistik als eine der Drehscheiben Zentraleuropas ein wichtiges ökonomisches Standbein der Stadt. Der Hafen (betrieben durch die Duisburger Hafen AG) mit seinem Zentrum im Stadtteil Ruhrort gilt als größter Binnenhafen der Welt. Er prägt die Wirtschaft der Stadt genauso wie die Eisen- und Stahlindustrie. Ein großer Teil des in Deutschland erzeugten Roheisens stammt aus Duisburger Hochöfen. Die traditionelle Stahlproduktion und Metallverarbeitung in Duisburg konzentriert sich zunehmend auf die Erzeugung von Hightech-Produkten. Die Stadt ist Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr mit rund 10,2 Millionen Einwohnern und der Metropolregion Rheinland mit 8,7 Millionen Einwohnern und liegt im Kern des zentralen europäischen Wirtschaftsraumes.

Quelle: wikipedia.org