Immobilien in der Zwangsversteigerung in Esch

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Esch

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Esch?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Esch ist das Amtsgericht Bergheim zuständig.

Adresse
Amtsgericht Bergheim


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Bergheim.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Esch

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Esch vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Esch

Esch steht für: Esch (Familienname), Familienname – zu Namensträgern siehe dort Esch (Adelsgeschlecht), deutsches Adelsgeschlecht Eschflur, einen historischen FlurtypEsch ist der Name folgender geographischer Objekte: Kanton Esch an der Alzette, luxemburgischer KantonStädte und Gemeinden: Esch (bei Wittlich), Ortsgemeinde im Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz Esch (bei Gerolstein), Ortsgemeinde im Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz Esch an der Alzette, Stadt in Luxemburg Esch-Sauer, Gemeinde in LuxemburgGemeindeteile: Esch (Bad Münstereifel), Stadtteil von Bad Münstereifel, Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen Esch (Elsdorf), Ortsteil von Elsdorf, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen Esch (Grafschaft), Ortsteil von Grafschaft (Rheinland), Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz Esch (Gemeinden Hallwang, Salzburg), Ortschaft von Hallwang, Bezirk Salzburg-Umgebung und Teil von Salzburg-Langwied Esch-Mayrwies, Ortschaft von Hallwang, Bezirk Salzburg-Umgebung Esch (Noord-Brabant), Ort in Nordbrabant, Niederlande Esch (St. Niklaus), Weiler der Gemeinde St. Niklaus im Kanton Wallis, Schweiz Esch (Waldems), Ortsteil von Waldems, Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen Auf Esch, Stadtteil von Groß-Gerau, Hessen Dom-Esch, Stadtteil von Euskirchen, Nordrhein-Westfalen Köln-Esch/Auweiler, Stadtteil von Köln, Nordrhein-WestfalenGewässer: Esch (Mosel), Fluss in Frankreich, Nebenfluss der MoselBauten: Bourg Esch, Burg in FrankreichESCH steht für: Bahnhof Ibbenbüren-Esch, Bahnhof an der Bahnstrecke Löhne–RheineSiehe auch: Aesch Ash Esche Esh Haus De Esch

Quelle: wikipedia.org