Immobilien in der Zwangsversteigerung in Essen

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Essen

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Essen?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Essen ist das Amtsgericht Essen zuständig.

Adresse
Amtsgericht Essen


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Essen.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Essen

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Essen vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Essen

Essen ist eine kreisfreie Großstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie liegt im Zentrum des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr. Nach Köln, Düsseldorf und Dortmund ist Essen die viertgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen sowie eines der Oberzentren. Die Stadt zählt mit ihren 584.580 Einwohnern (31. Dezember 2022) zu den zehn bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands. Essen ist als bedeutender Industrie- und Wirtschaftsstandort Sitz bekannter Großunternehmen und mit der Universität Duisburg-Essen auch Hochschulstandort. Im Jahre 1958 wurde die Stadt Sitz des neugegründeten Bistums Essen. Die auf das vor 850 gegründete Frauenstift Essen zurückgehende Stadt an der Ruhr ist Mitglied im Landschaftsverband Rheinland und der Hauptsitz des Regionalverbands Ruhr. Im Rahmen des Projekts RUHR.2010 – Kulturhauptstadt Europas war Essen im Jahr 2010 stellvertretend für das gesamte Ruhrgebiet Kulturhauptstadt Europas. Aufgrund der zentralen Lage im Ruhrgebiet wird Essen auch als „heimliche Hauptstadt des Ruhrgebiets“ angesehen. Neben dem Stift Essen war das von Liudger um 800 gegründete Kloster Werden ein Zentrum der spätantik-frühchristlichen Textüberlieferung. Im 14. Jahrhundert von Kaiser Karl IV. zur freien Reichsstadt erhoben, war Essen seit dem Spätmittelalter Waffenschmiede und stieg mit der Industrialisierung zu einem der wichtigsten Zentren der Montanindustrie in Deutschland (mit eigener Kuxbörse) auf. Nach massivem Rückgang der Schwerindustrie ab Mitte der 1960er Jahre hat Essen im Zuge des Strukturwandels einen starken Dienstleistungssektor entwickelt. Heute erinnern das Essener Münster und die älteste erhaltene vollplastische Marienfigur des christlichen Abendlandes (Goldene Madonna) an die mittelalterliche Geschichte der Stadt. Gleichzeitig zeugen Monumente der Industriekultur von ihrer schwerindustriellen Vergangenheit, besonders das UNESCO-Weltkulturerbe Zeche Zollverein. Das Stadtbild ist auch durch markante Hochhäuser geprägt. Mit dem Museum Folkwang verfügt Essen über eine renommierte Sammlung moderner Gemälde, Skulpturen, Grafiken und Fotografien. Das nach Plänen von Alvar Aalto erbaute Opernhaus, die Folkwang-Universität der Künste, das Grillo-Theater, das Ruhr-Museum oder das Deutsche Plakatmuseum sind angesehene Kunst- und Kultureinrichtungen. Nachdem Essen im Jahr 2010 Kulturhauptstadt Europas war, erhielt sie für das Jahr 2017 den Titel Grüne Hauptstadt Europas.

Quelle: wikipedia.org