Immobilien in der Zwangsversteigerung in Gelsenkirchen-Buer
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Gelsenkirchen-Buer
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Gelsenkirchen-Buer?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Gelsenkirchen-Buer ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Gelsenkirchen-Buer
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Gelsenkirchen-Buer vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Gelsenkirchen-Buer
Buer [buːɐ̯] (Dehnungs-e) ist ein Stadtteil der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen. Er bildet zusammen mit den Stadtteilen Scholven und Hassel den Stadtbezirk Gelsenkirchen-Nord.
Der Stadtteil Buer führt den Namen der 1911 gegründeten ehemaligen Stadt Buer, die 1928 – zusammen mit Horst – mit Gelsenkirchen vereinigt wurde (bis Mai 1930 hieß die vereinigte Stadt Gelsenkirchen-Buer, dann Gelsenkirchen). Der heutige Stadtteil nimmt nur das Kerngebiet der vormaligen Stadt Buer ein (der Umkreis des alten Dorfes einschließlich der Gebiete der ehemaligen Bauerschaften Löchter, Bülse und Heege). Das ehemalige Stadtgebiet von Buer war wesentlich größer und umfasste alle nördlich der Emscher liegenden heutigen Stadtteile Gelsenkirchens mit Ausnahme von Horst. Die drei Stadtbezirke Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-West und Gelsenkirchen-Ost, die von den acht heutigen Stadtteilen nördlich der Emscher inklusive Horst gebildet werden und historisch großteils zu Buer gehörten, stellen etwas mehr als die Hälfte der Einwohner Gelsenkirchens. Immer noch wird Buer in der Bevölkerung teilweise als eine nach Lokalkolorit „eigenständige Altgemeinde“ angesehen. Diese Abgrenzung äußert sich neben der geographischen Lage und den historischen Gegebenheiten in der Größe des Ortszentrums und der im Verhältnis zur Gesamtstadt vorliegenden Häufung gehobener Wohnlagen.
Quelle: wikipedia.org