Immobilien in der Zwangsversteigerung in Gelsenkirchen
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Gelsenkirchen
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Gelsenkirchen?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Gelsenkirchen ist das Amtsgericht
Gelsenkirchen zuständig.
Adresse
Amtsgericht Gelsenkirchen
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Gelsenkirchen.
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Gelsenkirchen
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Gelsenkirchen vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Gelsenkirchen
Gelsenkirchen [ɡɛlzənˈkɪrçən] ist eine Großstadt im zentralen Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen und gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Die kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Münster ist in der Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen. Sie ist Mitglied im Landschaftsverband Westfalen-Lippe und im Regionalverband Ruhr. In Deutschland und darüber hinaus ist Gelsenkirchen vor allem als Heimat des Fußballclubs FC Schalke 04 bekannt und für den bis zur Jahrtausendwende betriebenen Bergbau.
Die Stadt in ihren heutigen Grenzen ist das Ergebnis mehrerer Gebietsreformen, durch die einige umliegende Gemeinden und auch größere Städte, darunter die ehemalige Großstadt (seit 1926) Buer (seit 1912 Stadt Buer) sowie der Stadtteil Horst – früher die Freiheit Horst, seit 1891 Amt Horst – nach Gelsenkirchen eingegliedert bzw. mit dieser Stadt zusammengelegt wurden. Schon mit der ersten größeren Eingemeindung 1903 lag die Einwohnerzahl Gelsenkirchens über der 100.000-Grenze, was es zur Großstadt machte. Im Jahr 2022 lag Gelsenkirchen mit rund 260.000 Einwohnern auf Platz zwölf der 30 Großstädte Nordrhein-Westfalens. Früher hatte Gelsenkirchen aufgrund der vielen Fackeln, mit denen die Kokereien das überschüssige Koksofengas entsorgten, den Beinamen Stadt der 1000 Feuer. Seit den 1960er Jahren vollzieht sich ein Strukturwandel von der Montanindustrie zur Wissens- und Dienstleistungswirtschaft.
Quelle: wikipedia.org