Immobilien in der Zwangsversteigerung in Kleusheim

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Kleusheim

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Kleusheim?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Kleusheim ist das Amtsgericht Olpe zuständig.

Adresse
Amtsgericht Olpe


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Olpe.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Kleusheim

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Kleusheim vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Kleusheim

Die Gemeinde Kleusheim (platt: Kleismen) bestand von 1808 bis 1969 als eine eigenständige Gemeinde. Am 1. Juli 1969 wurde sie durch das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe in die Stadt Olpe eingemeindet. Schon von 1701 an (1715) bestand das Kirchspiel Kleusheim aus den drei Dörfern Altenkleusheim (platt: Alenkleismen), Neuenkleusheim (platt: Niggenkleismen) und Rehringhausen (platt: Rehrkusen). Vorher bildeten Altenkleusheim und Neuenkleusheim zusammen die Bauerschaft Kleusheim, während Rehringhausen mit Stachelau, Lütringhausen und Siele zur Bauerschaft Rehringhausen gehörte.Kleusheim liegt westlich der Wasserscheiden von Bigge-Sieg und Bigge-Lenne. Dieser Höhenzug war bis 1814 zugleich die Landesgrenze des Herzogtums Westfalen gegenüber Nassau-Siegen. Diese Grenze, das „Kölsche-Heck“, bildete somit eine Landes-, Religions- und Sprachgrenze. Die Bigge-Lenne-Wasserscheide trennt im Weiteren das Kirchspiel Kleusheim von der Pfarrei Rahrbach. Jedes der drei Dörfer liegt in einem eigenen Tal. Altenkleusheim wird von Neuenkleusheim durch einen Höhenzug, gebildet aus Stübelhagen (499 m), Eichhagen und Hohenhagen (482 m), getrennt. Rehringhausen liegt weiter nördlich und wird von Neuenkleusheim durch den Kruberg (505 m), Engelsberg (588 m) und Hesselberg getrennt. Geografisch liegt Kleusheim im Olper Hügelland, das geologisch den Devonformationen angehört.Die ältesten Siedlungen dürften nach A. Hörnberger in Rehringhausen vor 800 n. Ch. anzusetzen sein. Die erste urkundliche Erwähnung findet Altenkleusheim im Jahr 1383 im lateinischen Verzeichnis der Einkünfte, Güter und Rechte der Kirchen zu Helden (Pfarrarchiv Helden). Die Vorsilben Alten- und Neuen- scheinen erst gegen Ende des Mittelalters aufgekommen zu sein und sind daher für die Altersbestimmung der Dörfer nicht brauchbar.

Quelle: wikipedia.org