Immobilien in der Zwangsversteigerung in Kley
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Kley
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Kley?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Kley ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Kley
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Kley vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Kley
Kley ist der Familienname folgender Personen:
Andreas Kley (* 1959), Schweizer Rechtswissenschaftler
Birgit Kley (* 1956), deutsche Chanson-Sängerin und Texterin
Carl Kley (1831–1914), deutscher Maschinenbauingenieur
Chaney Kley (1972–2007), US-amerikanischer Schauspieler
Dieter Kley (Motorsportler), deutscher Motorsportler
Dieter Kley (Physiker), deutscher Physiker
Dieter Kley (Richter) (* 1950), deutscher Jurist
Eduard Kley (1789–1867), deutscher Prediger und Pädagoge; einer der Begründer des Reformjudentums
Gerry Kley (1960–2021), deutscher Politiker (FDP)
Gisbert Kley (1904–2001), deutscher Politiker (CSU) und Manager
Heinrich Kley (1863–1945), deutscher Zeichner und Karikaturist
Ivan Kley (* 1958), brasilianischer Tennisspieler
Karl-Ludwig Kley (* 1951), deutscher Jurist und Manager
Louis Kley (1833–1911), französischer Bildhauer
Max Kley (1867–1940), deutscher Verwaltungsbeamter und Richter
Max Dietrich Kley (* 1940), deutscher Jurist und Manager
Otto Kley (1882 – nach 1921), deutscher Politiker (Zentrum)
Paul Kley (1904–1985), deutscher Musiker und Bandleader
Roland Kley (* 1952), Schweizer Professor für Politikwissenschaft
Stefanie Kley, deutsche Soziologin
Will Kley († 2015), deutscher SzenenbildnerKley ist der Name des Ortsteiles
Kley (Bergisch Gladbach), Ortsteil im Stadtteil Romaney von Bergisch Gladbach
Kley (Dortmund)Siehe auch:
Klay
Klei
Kleih
Klaj
Gley
Quelle: wikipedia.org