Immobilien in der Zwangsversteigerung in Krefeld

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Krefeld

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Krefeld?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Krefeld ist das Amtsgericht Krefeld zuständig.

Adresse
Amtsgericht Krefeld


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Krefeld.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Krefeld

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Krefeld vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Krefeld

Krefeld (bis 25. November 1925 Crefeld) ist eine linksrheinisch gelegene Großstadt am Niederrhein. Die kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Düsseldorf wird aufgrund der Seidenstoffproduktion des 18. und 19. Jahrhunderts auch als „Samt- und Seidenstadt“ bezeichnet. Krefeld nahm Ende 2022 mit rund 228.500 Einwohnern unter den Großstädten Nordrhein-Westfalens den 14. Platz ein. Das Oberzentrum gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr sowie zur Metropolregion Rheinland. Krefeld wurde 1105 erstmals urkundlich erwähnt und erhielt 1373 die Stadtrechte. Unter der Herrschaft der Oranier war die Stadt im 17. Jahrhundert aufgrund ihrer Neutralität ein Zufluchtsort für Glaubensflüchtlinge und erlebte ein starkes Bevölkerungswachstum. 1702 fiel die Grafschaft Moers, zu der Krefeld gehörte, an das Königreich Preußen. Begünstigt durch das preußische Seidenmonopol, entwickelte die aus der Flüchtlingsfamilie von der Leyen hervorgegangene Dynastie der Seidenbarone die Stadt zu einem bedeutenden Zentrum der europäischen Seidenindustrie. Die Textilproduktion machte Krefeld im 18. und 19. Jahrhundert zu einer der reichsten Städte Preußens. Mit dem Überschreiten der Marke von 100.000 Einwohnern im Jahr 1888 wurde Krefeld zur Großstadt. Der Niedergang der Seidenindustrie ab Mitte des 20. Jahrhunderts löste eine Phase des Strukturwandels aus. Heute wird die Wirtschaft Krefelds vor allem durch die chemische Industrie, den Maschinen- und Anlagenbau sowie die Metallindustrie dominiert. Durch ihre verkehrsgünstige Lage hat sich die Stadt zudem als Logistikstandort etabliert. Seit ihrer Gründung 1971 ist Krefeld Sitz der Hochschule Niederrhein. Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten zählen die im 19. Jahrhundert entstandenen „vier Wälle“ mit dem als Prachtboulevard angelegten Ostwall, die Krefelder Kunstmuseen, das Deutsche Textilmuseum, der mittelalterliche Ortskern Linn mit der Burg Linn, der Krefelder Zoo sowie die gut erhaltenen historischen Zentren der Stadtteile Uerdingen und Hüls. Vom einstigen Reichtum der Stadt zeugen noch heute viele Gründerzeit- und Jugendstilfassaden. Wegen zahlreicher Werke von Architekten der 1920er und 1930er Jahre gilt Krefeld als die Bauhaus-Stadt Nordrhein-Westfalens. Viele Parkanlagen sind aus Privatgärten ehemaliger Seidenfabrikanten hervorgegangen, z. B. der Krefelder Stadtwald, der Sollbrüggenpark und der Schönwasserpark.

Quelle: wikipedia.org