Immobilien in der Zwangsversteigerung in Laar
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Laar
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Laar?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Laar ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Laar
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Laar vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Laar
Laar ist der Name folgender Orte:
Laar (Grafschaft Bentheim), Gemeinde im Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen
Laar (Duisburg), Stadtteil von Duisburg in Nordrhein-Westfalen
Laar (Herford), Stadtteil von Herford in Nordrhein-Westfalen
Laar (Niederkrüchten), Gemeindeteil von Niederkrüchten im Kreis Viersen in Nordrhein-Westfalen
Laar (Zierenberg), Stadtteil von Zierenberg im Landkreis Kassel in HessenLaar steht für:
Schloss Laar, Schloss im Zierenberger Stadtteil Laar, HessenLaar ist der Familienname folgender Personen:
Laar (Adelsgeschlecht), niedersächsisches Adelsgeschlecht
Augusta Laar (* 1955), deutsche Künstlerin
Clemens Laar (1906–1960), deutscher Schriftsteller
Conrad Peter Laar (1853–1929), deutscher Chemiker
Dennis van de Laar (* 1994), niederländischer Automobilrennfahrer
Getter Laar (* 1989), estnische Fußballspielerin
Jan Hendrik van de Laar (1807–1874), niederländischer Genremaler
Johannes van Laar (1860–1938), niederländischer Chemiker
Kalle Laar (* 1955), deutscher Musiker und Performancekünstler
Louis van de Laar (1921–2004), niederländischer Politiker (KVP)
Mart Laar (* 1960), estnischer Politiker und Historiker
Ulrike Laar (1824–1881), deutsche Genre- und PorträtmalerinSiehe auch:
Lahr (Begriffsklärung)
Laer (Begriffsklärung)
Quelle: wikipedia.org