Immobilien in der Zwangsversteigerung in Ludenberg

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Ludenberg bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Ludenberg

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Ludenberg?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Ludenberg ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Ludenberg

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Ludenberg vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Ludenberg

Ludenberg ist ein Stadtteil von Düsseldorf, angrenzend an Grafenberg, Gerresheim, Hubbelrath, Mörsenbroich und Rath. Obwohl mit 6,26 Quadratkilometern flächenmäßig groß, zählt Ludenberg lediglich rund 8.100 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2016). Der Stadtteil wird durch Wälder und landwirtschaftliche Flächen in hügeliger Landschaft geprägt. Ludenberg verfügt über kein Zentrum und die zahlreichen Wohnsiedlungen liegen weit auseinander. Da sie zudem oft direkt an die benachbarten Stadtteile angrenzen, werden die bebauten Flächen in der allgemeinen Wahrnehmung fälschlicherweise zumeist den Stadtbezirken Grafenberg, Gerresheim oder Mörsenbroich zugeordnet. Der Stadtteil Ludenberg ist selbst vielen Düsseldorfern unbekannt, obwohl (einige am Stadtteil Grafenberg angrenzende) Teile Ludenbergs zu den teureren Wohngebieten der Landeshauptstadt gehören und sich hier die berühmte Kastanienallee (siehe Liste der Naturdenkmale in Düsseldorf#203025/203026), die Galopprennbahn, der Rochusclub und die Rheinischen Landeskliniken (LVR-Klinikum Düsseldorf, irrtümlicherweise oft Grafenberg zugeschrieben) befinden. Ludenberg liegt mit einem Durchschnittseinkommen von 56.745 Euro etwas über dem allgemeinen Durchschnitt der Stadt Düsseldorf (49.466 EUR) und geringfügig über dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (53.439 Euro). Im Vergleich zu den anderen Stadtteilen Düsseldorfs liegt Ludenberg auf Platz 8 und damit relativ weit hinter dem Spitzenreiter, dem Stadtteil Wittlaer, mit einem Durchschnittseinkommen von 82.719 Euro.

Quelle: wikipedia.org