Immobilien in der Zwangsversteigerung in Marten

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Marten

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Marten?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Marten ist das Amtsgericht Dortmund zuständig.

Adresse
Amtsgericht Dortmund


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Dortmund.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Marten

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Marten vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Marten

Marten steht für eine Variante des Vornamens Martin, siehe Marten (Vorname), Maarten und Mårten Marten de Mare (1540–1612), niederländischer Orgelbauer Marten (Dortmund), Stadtteil von Dortmund Haus Marten, Rittersitz in Dortmund-Marten, im Tal vom Roßbach (Emscher) Marten (Gemeinde Saalbach-Hinterglemm), Rotte in der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm, Bezirk Zell am See, Land Salzburg Marten (Unternehmen), Unternehmen der Fleischwarenindustrie mit Sitz in Gütersloh Marten (Bulgarien), eine Stadt in Bulgarien den Namen der französischen Gemeinde Marthille im Département Moselle von 1940 bis 1944 Marten (Musiker), österreichischer Musiker Marten oder Martén ist der Familienname folgender Personen: Billie Marten (* 1999), englische Singer-Songwriterin Eckhard Marten (* 1961), deutscher Hochschullehrer, Journalist und Pressesprecher Elfi Marten-Brockmann (* 19**), deutsche Journalistin und Fernsehmoderatorin Elisabeth Marten (1894–1966), deutsche Illustratorin Félix Marten (1919–1992), deutschstämmiger, französischer Schauspieler und Sänger Franz Marten (1898–1970), deutscher Maler und Grafiker sowie Hochschullehrer Gesa Marten (* 1963), deutsche Filmeditorin und Dramaturgin Günter Marten (1939–2013), deutscher Politiker (CDU) Heinz Marten (1908–1991), deutscher Sänger Helen Marten (* 1985), britische Künstlerin Jürgen Marten (* 1943), deutscher Schauspieler Jürgen Völkert-Marten (* 1949), deutscher Schriftsteller Kai-Uwe Marten (* 1962), deutscher Wirtschaftswissenschaftler Lars Marten (* 1984), deutscher Fußballspieler Maritza Martén (* 1963), kubanische Leichtathletin Nea Marten (* 1981), deutsche Popsängerin Neil Marten (1916–1986), britischer Abgeordneter Nikolas Marten (* 1964), deutscher Medienunternehmer Norbert Marten (* 1953), deutscher Bildhauer, Maler, Designer Rainer Marten (* 1928), deutscher Philosoph und Hochschullehrer Robert Humphrey Marten (1763–1839), britischer Unternehmer und Ehrenbürger von Magdeburg Tommy Marten (1857–1911), englischer Fußballspieler Volker Friedrich Marten (* 1955), deutscher Bildhauer Siehe auch: Martens, Martensen, Märten

Quelle: wikipedia.org