Immobilien in der Zwangsversteigerung in Minden
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Minden
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Minden?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Minden ist das Amtsgericht
Minden zuständig.
Adresse
Amtsgericht Minden
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Minden.
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Minden
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Minden vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Minden
Minden ['mɪndən] ist eine große, kreisangehörige Stadt im Nordosten des Landes Nordrhein-Westfalen und Verwaltungssitz des ostwestfälischen Kreises Minden-Lübbecke im Regierungsbezirk Detmold. Mit 83.076 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2022) ist sie die viertgrößte Stadt der Region Ostwestfalen-Lippe. Die Mittelstadt liegt an der Weser und bildet das historisch politische Zentrum des Mindener Landes.
Minden wurde um das Jahr 800 gegründet. Die Stadt war bis zum Westfälischen Frieden Bischofssitz des Bistums Minden und Hauptstadt des Hochstifts Minden, kam danach unter brandenburgische Verwaltung und wurde zur Festungsstadt ausgebaut. In preußischer Zeit war Minden Verwaltungssitz des Fürstentums Minden sowie ab 1719 von Minden-Ravensberg. Ab 1816 wurde Minden Verwaltungssitz für den gleichnamigen Regierungsbezirk Minden.
Heute ist Minden durch sein Wasserstraßenkreuz bekannt, an dem sich Mittellandkanal und Weser in einem Bauwerk kreuzen. In der Stadt finden sich zahlreiche Bauten der Weserrenaissance sowie der Mindener Dom, der als ein wichtiges architektonisches Wahrzeichen gilt.
Quelle: wikipedia.org