Immobilien in der Zwangsversteigerung in Ohligs

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Ohligs bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Ohligs

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Ohligs?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Ohligs ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Ohligs

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Ohligs vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Ohligs

Ohligs ist der westlichste Stadtteil der nordrhein-westfälischen Großstadt Solingen. Er gehört dem Stadtbezirk Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid an, der mit über 43.000 Einwohnern ein beliebter Wohn- und Arbeitsort an der Rheinschiene zwischen Düsseldorf und Köln ist. Als die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft in den 1860er-Jahren eine Bahnstrecke zwischen dem damaligen Bahnhof Haan (heute Haan-Gruiten) und dem damaligen Bahnhof Deutz (heute Bahnhof Köln Messe/Deutz) realisieren wollte, kam eine optimale Trassenführung nur nahe der damaligen Hofschaften Ohligs und Hüttenhaus infrage. Diese gehörten im 19. Jahrhundert der Bürgermeisterei Merscheid im Landkreis Solingen an. Ein Bahnhof, der heutige Solinger Hauptbahnhof, entstand auf einem freien Feld. Die Inbetriebnahme des Bahnhofs hatte ein enormes Bevölkerungswachstum in Ohligs zur Folge. Konjunkturell entwickelte sich die Hofschaft so stark, dass die damaligen Kommunalpolitiker der Bürgermeisterei Merscheid beschlossen, Merscheid in Ohligs umzubenennen. Die Umbenennung erfolgte am 11. August 1891. Aus der einstigen Hofschaft entstand eine wirtschaftlich florierende Kleinstadt im Landkreis Solingen. Durch erneuten politischen Beschluss und gegen den Willen der Ohligser Bürgerschaft wurde Ohligs mit den Städten Gräfrath, Höhscheid, Wald und Solingen zur neuen Großstadt Solingen am 1. August 1929 vereint. Zusammen mit den Stadtteilen Aufderhöhe und Merscheid entstand der bevölkerungsreichste Solinger Stadtbezirk Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid.

Quelle: wikipedia.org