Immobilien in der Zwangsversteigerung in Ort

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Ort bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Ort

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Ort?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Ort ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Ort

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Ort vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Ort

Ort (althochdeutsch ort „Spitze, Platz“) steht für: eine Wohnstelle im Allgemeinen, siehe Siedlung ein amtlich definiertes Siedlungsgebiet, siehe Ortschaft die Bezeichnung für einen Kanton in der Alten Eidgenossenschaft, siehe Kanton (Schweiz) #GeschichteOrt (Physik), die Position eines physikalischen Körpers im Raum mathematisch die Ortslinie oder Ortskurve, siehe geometrischer Ort die geographische Position, siehe OrtsbestimmungAhle, ein einfaches Werkzeug Ort (Einheit), Volumenmaß Ort (Heraldik), Heroldsbild in der Heraldik Ort (Numismatik), Viertel einer ganzen Einheit Ort (Waffe), Klingenspitze bei Hieb- oder Stichwaffen Ortsbrust, auch Stollort, Ende eines Stollens oder einer Strecke Ort (Landspitze), eine LandspitzeOrt oder Orte heißen folgende geographische Objekte: Ort im Innkreis, Gemeinde in Oberösterreich Ort (Insel), Insel in Oberösterreich Orte (Latium), Gemeinde in ItalienGemeindeteile: Ort (Au ZH), Kanton Zürich mit den Quartieren Unterort (Au ZH) Mittelort (Au ZH) Oberort (Au ZH) Ort (Freyung), Ortsteil der Stadt Freyung, Landkreis Freyung-Grafenau, Bayern Ort (Helmbrechts), Ortsteil der Stadt Helmbrechts, Landkreis Hof, Bayern Ort (Innernzell), Ortsteil der Gemeinde Innernzell, Landkreis Freyung-Grafenau, Bayern Ort (Jachenau), Ortsteil der Gemeinde Jachenau, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern Ort (Kirchham), Ortsteil der Gemeinde Kirchham (Landkreis Passau), Landkreis Passau, Bayern Ort (Kochel am See), Ortsteil der Gemeinde Kochel am See, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern Ort (Ruhpolding), Ortsteil der Gemeinde Ruhpolding, Landkreis Traunstein, Bayern Sankt Augustin-Ort, Stadtbezirk von Sankt Augustin, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen Ort (Trostberg), Ortsteil der Stadt Trostberg, Landkreis Traunstein, BayernOrt (Gemeinde Preitenegg), Katastralgemeinde von Preitenegg, Bezirk Wolfsberg, Kärnten Ort (Gemeinde Ampflwang) Ortschaft von Ampflwang im Hausruckwald, Bezirk Vöcklabruck, Oberösterreich Ort (Gemeinde Gmunden), Ortslage und Katastralgemeinde (Gmunden-Ort) von Gmunden, Bezirk Gmunden, Oberösterreich Ort (Gemeinde Helpfau-Uttendorf), Ortschaft von Helpfau-Uttendorf, Oberösterreich Ort (Steyr), Stadtteil von Steyr, Oberösterreich Ort (Gemeinde Senftenbach), Ortschaft von Senftenbach, Bezirk Ried im Innkreis, Oberösterreich Ort (Gemeinde Waldkirchen), Ortschaft von Waldkirchen am Wesen, Bezirk Schärding, Oberösterreich Ort am Mondsee, Ortsteil von Unterach am Attersee, Bezirk Vöcklabruck, Oberösterreichsowie: Schloss Ort, auf einer Insel gelegenes Seeschloss im Traunsee in Gmunden, OberösterreichOrt ist der Familienname folgender Personen: Alexandr Ort (1926–2014), tschechischer Historiker und Politologe Bastiaan Ort (1854–1927), niederländischer Jurist und Politiker, Justizminister Hans Ort († 2000), deutscher Kommunalpolitiker (CSU) Jiří Ort (* 1946), tschechisch-österreichischer Hörspielautor Kilian Ort (* 1996), deutscher TischtennisspielerORT steht als Abkürzung für: Oberleitungsrevisionstriebwagen Obschtschestwennoje rossijskoje telewidenije, bis 2002 der Name des russischen Fernsehsenders Perwy kanal Operator Recursion Theorem, siehe Rekursionssatz #Operator-Rekursionssatz Oral Rehydration Therapy, Behandlung dehydrierter Personen mit der WHO-Trinklösung Organisation – Reconstruction – Training, jüdische Nichtregierungsorganisation, Sitz in Genf, siehe World ORTSiehe auch: Der fernste Ort Ord Ohrt Oort Orth

Quelle: wikipedia.org