Immobilien in der Zwangsversteigerung in Riehl

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Riehl bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Riehl

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Riehl?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Riehl ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Riehl

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Riehl vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Riehl

Riehl bezeichnet den Stadtteil Riehl (Köln) Riehl ist der Familienname folgender Personen: Alois Riehl (1844–1924), österreichischer Philosoph, Vertreter des Neukantianismus Andreas Riehl der Jüngere (1551–1616), polnischer Porträtmaler Anton Riehl (Politiker) (1820–1886), österreichischer Jurist und Politiker, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung Anton Riehl (Jurist) (1852–1923), österreichischer Jurist und Autor August Riehl (1914–2002), deutscher Schauspieler, Synchronsprecher und Hörspielsprecher Berthold Riehl (1858–1911), deutscher Kunsthistoriker Claudia Maria Riehl (* 1962), deutsche Germanistin Elko Riehl (1941–1994), deutscher Politiker (SPD), Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin Elli Riehl (1902–1977), österreichische Puppenmacherin Gustav Riehl (Mediziner, 1855) (1855–1943), österreichischer Dermatologe Gustav Riehl (Mediziner, 1894) (1894–1981), österreichischer Dermatologe Hans Riehl (Sozialwissenschaftler) (1891–1965), österreichischer Nationalökonom, Soziologe und Kunsthistoriker Hans Riehl (Journalist) (1935–2019), deutscher Historiker und Journalist Hans Riehl (Märtyrer) (1902–1945) Herbert Riehl-Heyse (1940–2003), deutscher Journalist und Autor Ingeborg Riehl (1918–2005), deutsche Schauspielerin Isolde Riehl (1901–1992), österreichische Sängerin Josef Riehl (1842–1917), österreichischer Ingenieur und Bauunternehmer Mady Riehl (* 1940), deutsche Sängerin, Schauspielerin und spätere ZDF-Ansagerin Nikolaus Riehl (1901–1990), russisch-deutscher Nuklearphysiker Rüdiger Riehl (1949–2012), deutscher Fischkundler Rudolf Koch-Riehl (1900–1956), deutscher Schauspieler, Regisseur und Hörspielsprecher Walter Riehl (1881–1955), österreichischer Rechtsanwalt, Nationalsozialist, Führer der Deutschen Arbeiterpartei (DNSAP) Wilhelm Heinrich Riehl (1823–1897), deutscher Journalist, Novellist und Kulturhistoriker Siehe auch: Riel, Rhiel Riehl-Skandal

Quelle: wikipedia.org