Immobilien in der Zwangsversteigerung in Unterbach
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Unterbach
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Unterbach?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Unterbach ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Unterbach
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Unterbach vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Unterbach
Unterbach ist ein geographischer Name:
Orte:
Unterbach (Düsseldorf), Stadtteil von Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Unterbach (Gemeinde Egg), Ortsteil der Gemeinde Egg, Bezirk Bregenz, Vorarlberg
Unterbach BE, Ortsteil der Gemeinde Meiringen im Berner Oberland, Kanton Bern, Schweiz
Unterbach (Owingen), Weiler der Gemeinde Owingen, Bodenseekreis, Baden-Württemberg
Unterbach (Gemeinde Puch), Ort bei Sankt Jakob am Thurn, Gemeinde Puch bei Hallein, Bezirk Hallein, Bundesland Salzburg
Unterbach (St. Martin in Passeier), Weiler der Fraktion Kalmtal der italienischen Gemeinde St. Martin in Passeier, Südtirol, Italien
Gebäude:
Haus Unterbach, Wasserburg in Düsseldorf-Erkrath
Gewässer:
Unterbach oder Neue Medenbach, linker Zufluss der Alten Medenbach oder Hochbach (zur Prüm) nahe bei Echtershausen, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz
Unterbach (Dillerbach), rechter Oberlauf des Dillerbachs nach Niedersohren, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz
Unterbach (Fils), rechter Zufluss der Fils in Eislingen/Fils, Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg
Unterbach (Kocher), linker Zufluss des Kochers bei Uttenhofen, Gemeinde Rosengarten, Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg
Unterbach, anderer Name des Schwarzbach (Krümmelbach), eines Bachs im Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz
Unterbach (Lachener Grün), linker Zufluss des Lachener Grüns, zur Kinzig bei Lachen, Gemeinde Steinbach im Ortenaukreis, Baden-Württemberg
Unterbach (Lahn), rechter Zufluss der Lahn in Dausenau, Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz
Unterbach (Mahlspürer Aach), rechter Zufluss des Hauptoberlaufs der Mahlspürer Aach (zur Stockacher Aach) bei Unterbach, Gemeinde Owingen, Bodenseekreis, Baden-Württemberg
Unterbach (Mühlenbach), rechter Zufluss des Mühlenbachs (rechter Oberlauf des Brühlbachs oder Briehlbachs, zum Krebsbach, zur Stockacher Aach) beim Eichenhof von Eigeltingen, Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg
Unterbach (Prim) oder Unterbach II, linker Zufluss der Prim in der Stadt Spaichingen, Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg
Unterbach (Unterbach) oder Unterbach I, rechter Zufluss des Unterbach (Prim) oder Unterbach II im Südwestrand von Spaichingen, Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg
Unterbacher See, abflussfreier Grundwassersee bei Unterbach (Düsseldorf), Stadt Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Siehe auch:
Niederbach
Unterbäch
Unterer Bach
Oberbach
Quelle: wikipedia.org