Immobilien in der Zwangsversteigerung in Walbeck
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Walbeck
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Walbeck?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Walbeck ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Walbeck
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Walbeck vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Walbeck
Walbeck ist der Name folgender geographischer Objekte:
Ortsteile:
Walbeck (Oebisfelde-Weferlingen), Ortsteil der Stadt Oebisfelde-Weferlingen, Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt
Walbeck (Hettstedt), Ortsteil der Stadt Hettstedt, Landkreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt
Walbeck (Geldern), Stadtteil der Stadt Geldern, Kreis Kleve, Nordrhein-WestfalenSonstiges:
Fossillagerstätte Walbeck, Fundstelle bei Walbeck (Oebisfelde-Weferlingen), Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt
Grafschaft Walbeck, mittelalterliches Herrschaftsgebiet mit dem Hauptort Walbeck (Oebisfelde-Weferlingen), Landkreis Börde, Sachsen-AnhaltWalbeck steht für:
(1695) Walbeck, Hauptgürtelasteroid (benannt nach Henrik Johan Walbeck)Walbeck ist der Name oder Familienname folgender Personen:
Bruno von Walbeck, Bischof von Verden, siehe Brun II. von Verden
Friedrich von Walbeck (974-nach 1018), Burggraf von Magdeburg
Henrik Johan Walbeck (1793–1822), finnischer Geodät
Günter Walbeck (1939–2014), deutscher Bühnenbildner
Jürgen Walbeck (* 1948), deutscher Fußballspieler
Konrad von Walbeck, Burggraf von Magdeburg
Lothar III. von Walbeck (um 940–1003), Graf von Walbeck und Markgraf der Nordmark, siehe Lothar (Nordmark)
Reinbert von Walbeck († 1013/1014), Bischof von Mecklenburg, siehe Reinbert
Sandra Walbeck (* 2005), deutsche Fußballspielerin
Siegfried I. (Walbeck) († 991), Graf von Walbeck und im Möckerngau
Siegfried von Walbeck († 1032), Bischof von Münster, siehe Siegfried (Münster)
Siegfried II. (Walbeck) († nach 1087), Graf im Derlingau und Nordthüringgau
Werner von Walbeck (um 980–1014), Graf von Walbeck und Markgraf der Nordmark
Quelle: wikipedia.org