Immobilien in der Zwangsversteigerung in Wehr

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Wehr bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Wehr

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Wehr?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Wehr ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Wehr

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Wehr vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Wehr

Wehr steht für: Bauernwehr, ein einschneidiges Messer Bewehrung (Heraldik), farblich hervorgehobene Körperteile beim Wappentier Wehr (Einheit), deutsches Flächenmaß im Bergbau Wehr (Wasserbau), StauwehrWehr ist der Name folgender geographischer Objekte: Wehr (Baden), Stadt im Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg Wehr (Eifel), Gemeinde im Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz Wehr (Selfkant), ein Ort in der Gemeinde Selfkant, Nordrhein-Westfalen Wehr (Legden), ein Weiler in der Gemeinde Legden, Nordrhein-Westfalen Wehr (Mosel), ein Ortsbezirk der Gemeinde Palzem im Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-PfalzWehr ist der Familienname folgender Personen: Albert Wehr (1895–1987), deutscher Politiker (SPD) Andreas Wehr (* 1954), deutscher Jurist, Politiker und Buchautor Barbara Wehr (* 1947), deutsche Romanistin und Sprachwissenschaftlerin Christian Wehr (* 1963), deutscher Romanist, Literaturwissenschaftler und Hochschullehrer Elke Wehr (Übersetzerin) (1946–2008), deutsche Übersetzerin Elke Wehr (Schauspielerin) (* 1968), deutsche Schauspielerin Gerhard Wehr (1931–2015), deutscher evangelischer Theologe und Schriftsteller Gunhild von Schönau-Wehr (1891–1981), deutsche Malerin Hans Wehr (1909–1981), deutscher Arabist Julius Wehr (1881–1962), preußischer Landrat Karl-Heinz Wehr (1930–2015), deutscher Boxsportfunktionär Lothar Wehr (* 1958), katholischer Theologe Marcel Wehr (* 1990), deutscher Fußballspieler Marco Wehr (* 1961), deutscher Physiker und Tänzer Mathias Wehr (* 1984), deutscher Dirigent und Klarinettist Matthias Wehr (1892–1967), deutscher katholischer Theologe, von 1951 bis 1966 Bischof von Trier Max von Schönau-Wehr (1847–1903), preußischer Generalleutnant Norbert Wehr (* 1956), deutscher Publizist Oskar Wehr (Politiker) (1837–1901), deutscher Rittergutsbesitzer und Politiker (NLP), MdR Oskar Wehr (Admiral) (1886–1968), deutscher Konteradmiral Otto Wehr (1886–1960), deutscher evangelischer Pfarrer und Person der Bekennenden Kirche Peter Wehr (* 1934), deutscher Künstler und Typograph Philipp Wehr (1906–1960), deutscher Politiker (SPD) Rudolf von Schönau-Wehr (1809–1880), badischer Forstbeamter und Kammerherr Sabine Wehr-Hasler (* 1967), deutsche Snowboarderin Werner Wehr (1917–1960), deutscher Autor und Publizist, siehe Heinz GartmannSiehe auch: Weer Wer Ver

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