Immobilien in der Zwangsversteigerung in Heinitz

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Heinitz bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Heinitz

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Heinitz?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Heinitz ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Heinitz

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Heinitz vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Heinitz

Heinitz bzw. Heynitz ist der Name folgender Orte: Heinitz (Neunkirchen), Ortsteil von Neunkirchen (Saar) Heynitz (Nossen), Ortsteil der Stadt Nossen Heinitz-See, ehemaliger See in Rüdersdorf Heinitz, deutscher Name der Gemeinde Hejnice u Žamberka in TschechienHeinitz bzw. Heynitz bezeichnet: Heynitz (Adelsgeschlecht), ein sächsisches Adelsgeschlecht Schloss Heynitz, ein Schloss in Heynitz/Nossen Heinitzburg, eine Burg in Windhoek Grube Heinitz, ein ehemaliges Bergwerk in Heinitz bei Neunkirchen/Saar Die Heinitzer, eine FernsehserieHeinitz bzw. Heynitz ist der Familienname folgender Personen: Benno von Heynitz (1924–2010), deutscher Jurist und Widerstandskämpfer Benno von Heynitz (1500–1544), deutscher Amtshauptmann Benno von Heynitz (1887–1979), deutscher Landwirt und Geistlicher Carl Wilhelm Benno von Heynitz (1738–1801), deutscher Bergbaubeamter Ernst Heinitz (1902–1998), deutscher Jurist und Hochschulrektor Ernst von Heynitz (Landrat) (1799–1871), Landrat in Fraustadt Ernst von Heynitz (Politiker) (1801–1861), deutscher Politiker Ernst von Heynitz (Johanniter) (1840–1912), deutscher Rittmeister und Farmbesitzer in Deutsch-Südwestafrika Ernst von Heynitz (General) (1863–1927), deutscher Generalmajor Friedrich Anton von Heynitz (1725–1802), deutscher Politiker, Bergbaubeamter und Staatswirt Gottlob Rudolph von Heynitz (1667–1728), deutscher Kommandant der kursächsischen Festung Sonnenstein und Rittergutsbesitzer Johann Gottfried Heinitz (1712–1790), deutscher Pädagoge und Kirchenlieddichter Walter Heinitz (1915–1987), deutscher Geheimdienstmitarbeiter Werner von Heynitz (1854–1928), preußischer Generalleutnant Wilhelm Heinitz (1883–1963), deutscher Musikwissenschaftler

Quelle: wikipedia.org