Immobilien in der Zwangsversteigerung in Lautenbach

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Lautenbach

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Lautenbach?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Lautenbach ist das Amtsgericht Ottweiler zuständig.

Adresse
Amtsgericht Ottweiler


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Ottweiler.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Lautenbach

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Lautenbach vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Lautenbach

Lautenbach ist ein geographischer Name: Gemeinden und Orte: in Deutschland: Lautenbach (Fichtenau), Ortsteil und Dorf der Gemeinde Fichtenau im Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg Lautenbach (Gernsbach), Ortsteil und Dorf der Stadt Gernsbach im Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg Lautenbach (Herdwangen-Schönach), Weiler im Gemeindeteil Großschönach der Gemeinde Herdwangen-Schönach im Landkreis Sigmaringen, Baden-Württemberg Lautenbach (Oedheim), Hof der Gemeinde Oedheim im Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg Lautenbach (Ortenaukreis), Gemeinde und Dorf im Ortenaukreis, Baden-Württemberg Lautenbach (Ottweiler), Ortsteil der Stadt Ottweiler im Landkreis Neunkirchen, Saarland Lautenbach (Wehretal), Ortsteil der Gemeinde Wehretal im Werra-Meißner-Kreis, Hessen in Frankreich: Lautenbach (Haut-Rhin), Gemeinde im elsässischen Département Haut-RhinGewässer: Lautenbach (Ablach), rechter Zufluss der Ablach bei Göggingen, Gemeinde Krauchenwies, Landkreis Sigmaringen, Baden-Württemberg Lautenbach, Oberlaufname des Attichsbachs, rechter Zufluss der Sulm bei Neckarsulm, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg Richweiler Lautenbach, rechter Zufluss des Dommersbachs (zum Freisbach, zur Nahe) nahe Mosberg-Richweiler, Gemeinde Nohfelden, Landkreis St. Wendel, Saarland Lautenbach (Durbach), linker Zufluss des Durbachs (rechter Oberlauf des Durbach-Kammbach-Wannenbach-Kanals, zum Rench-Flutkanal) bei Rittergut, Gemeinde Durbach, Ortenaukreis, Baden-Württemberg Lautenbach (Ettenbach), rechter Zufluss des Ettenbachs (zur Elz) in Ettenheimmünster, Stadt Ettenheim, Ortenaukreis, Baden-Württemberg Lautenbach (Flöha), linker Zufluss der Flöha nahe Wünschendorf, Stadt Pockau-Lengefeld, Erzgebirgskreis, Sachsen Lautenbach (Gerabronner Bach), rechter Zufluss des Gerabronner Bachs bei Gerabronn, Gemeinde Bühlerzell, Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg Lautenbach (Linzer Aach), rechter Zufluss der hier Salemer Aach genannten Linzer Ach (als Seefelder Aach zum Bodensee) bei Lautenbach, Gemeinde Herdwangen-Schönach, Landkreis Sigmaringen Baden-Württemberg Lautenbach (Murg), rechter Zufluss der Nordschwarzwälder Murg bei Scheuern, Stadt Gernsbach, Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg Lautenbach (Neckar) – drei Zuflüsse des Neckars in Baden-Württemberg; flussabwärts: Lautenbach (Neckar, Oberndorf), linker Zufluss in Oberndorf am Neckar, Landkreis Rottweil Lautenbach (Neckar, Eberbach), rechter Zufluss nach Lindach, Stadt Eberbach, Rhein-Neckar-Kreis Lautenbach (Neckar, Neckargemünd), linker Zufluss nahe bei Mückenloch, Stadt Neckargemünd, Rhein-Neckar-Kreis Lautenbach (Netra), rechter Zufluss der Netra im Werra-Meißner-Kreis in Hessen Lautenbach (Oster) – zwei Zuflüsse der Oster im Saarland; flussabwärts: Lautenbach (Oster, Werschweiler), rechter Zufluss in Werschweiler, Stadt St. Wendel, Landkreis St. Wendel Lautenbach (Oster, Steinbach), auf dem Oberlauf in Rheinland-Pfalz Schönbach, linker Zufluss nahe Steinbach, Stadt Ottweiler, Landkreis Neunkirchen Lautenbach (Rench), rechter Zufluss der Rench im Dorf Lautenbach, Gemeinde Lautenbach, Ortenaukreis, Baden-Württemberg Lautenbach (Rotach), rechter Zufluss der Rotach (zur Wörnitz) bei Lautenbach, Gemeinde Fichtenau, Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg Lautenbach (Speicherbach), rechter Zufluss des Speicherbachs (zur Kleinen Dhron) nahe Malborn, Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz Lautenbach (Teinach), linker Zufluss der Teinach beim Lautenbachhof, Gemeinde Neuweiler, Landkreis Calw, Baden-Württemberg Lautenbach (Wadrill) oder Grimburger Lautenbach, rechter Zufluss der Wadrill beim Grimburgerhof, Ortsgemeinde Grimburg, Rheinland-Pfalz; Grenzbach zur Stadt Wadern, Landkreis Merzig-Wader, SaarlandWüstlautenbach, rechter Zufluss der Nahe in Idar-Oberstein, Landkreis Birkenfeld, Rheinland-PfalzLautenbach ist ein Familienname: Anke Lautenbach (1960–2012), deutsche Sängerin und Dozentin für Gesang Conrad Lautenbach (1534–1595), deutscher Theologe und Schriftsteller Ernst Lautenbach (1935–1993), deutscher Politiker (CDU) Manegold von Lautenbach (* um 1040, † nach 1103), frühscholastischer Gelehrter Robin Lautenbach (* 1952), deutscher Journalist Wilhelm Lautenbach (1891–1948), deutscher Nationalökonom, entwickelte „Lautenbach-Plan“ (1931) und beteiligt am „Papen-Plan“ (1932)Siehe auch: Lautenbacher Laudenbach Lauterbach

Quelle: wikipedia.org