Immobilien in der Zwangsversteigerung in Wahlen
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Wahlen
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Wahlen?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Wahlen ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Wahlen
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Wahlen vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Wahlen
Wahlen steht für:
Wahl, politischer Entscheidungsprozess, bei dem Personen oder Parteien gewählt werden
Kategorie:Liste (Wahlen)
Wahlen (Adelsgeschlecht)Wahlen, geographisch:
Wahlen BL, Gemeinde im Kanton Basel-Land, Schweiz
Wahlen BE, Ortsteil der Gemeinde Thierachern, Kanton Bern, Schweiz
Wahlen (Crimmitschau), Ortsteil von Crimmitschau, Landkreis Zwickauer Land, Sachsen
Wahlen (Kall), Ortsteil der Gemeinde Kall, Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
Wahlen (Kirtorf), Ortsteil der Stadt Kirtorf, Vogelsbergkreis, Hessen
Wahlen (Losheim am See), Ortsteil der Gemeinde Losheim am See, Landkreis Merzig-Wadern, Saarland
Wahlen (Neunkirchen-Seelscheid), Ortsteil der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen
Wahlen (Odenwald), Ortsteil von Grasellenbach, Kreis Bergstraße, Hessen
Wahlen, seit 1915 deutscher Name der Gemeinde Vahl-lès-Faulquemont, Département Moselle, Frankreich
Wahlen (Toblach), Fraktion der Gemeinde Toblach, Südtirol, ItalienWahlen, Namensträger:
Adrian Wahlen (* 1997), deutscher Schauspieler
Alfred Wahlen (* 1958), deutscher Fußballspieler
Catrin Wahlen (* 1972), deutsche Politikerin (Bündnis 90/Die Grünen)
Friedrich Traugott Wahlen (1899–1985), Schweizer Politiker, Initiator des Plan Wahlen („Anbauschlacht“)
Georg Ludwig Alexander von Wahlen-Jürgaß (1758–1833), königlich preußischer Generalleutnant der Kavallerie
Heinrich Wahlen (1930–2002), deutscher Politiker der SPD
Heinrich Rudolph Wahlen (1873–1970), deutscher Kaufmann und schwedischer Konsul für Deutsch-Neuguinea
Helmut Wahlen (* 1964), deutscher Fußballspieler
Herbert Wahlen (1904–1945), deutscher Theaterintendant, Regisseur und Schauspieler
Hermann Wahlen (1901–1990), Schweizer Schriftsteller sowie Pädagoge
Kurt von Wahlen-Jürgass (1862–1935), deutscher Offizier, zuletzt Generalmajor
Vanessa Wahlen (* 1995), deutsche Fußballspielerin
Viola Wahlen (1917–2018), deutsche Schauspielerin und SynchronsprecherinSiehe auch:
Vahlen
Wahl (Begriffsklärung)
Wahle
Walen
Quelle: wikipedia.org