Immobilien in der Zwangsversteigerung in Friedeburg

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Friedeburg

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Friedeburg?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Friedeburg ist das Amtsgericht Wittmund zuständig.

Adresse
Amtsgericht Wittmund


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Wittmund.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Friedeburg

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Friedeburg vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Friedeburg

Friedeburg (plattdeutsch Freeborg) ist eine Gemeinde und ein staatlich anerkannter Erholungsort im Landkreis Wittmund in Niedersachsen. Die Gemeinde liegt am Ostrand des ostfriesisch-oldenburgischen Geestrückens, von dem Ausläufer in die nordöstlich gelegene Marsch vorstoßen. Mit rund 164 Quadratkilometern ist Friedeburg die nach Fläche drittgrößte Gemeinde Ostfrieslands. Dort leben 10.458 Menschen. Mit ihren 62 Einwohnern pro Quadratkilometer ist die Gemeinde sehr dünn besiedelt. Friedeburg hat Anteil an allen drei prägenden Landschaftsformen des ostfriesischen Festlands, nämlich Marsch, Geest und Moor. Der Name der Gemeinde leitet sich von der gleichnamigen Burg ab, die 1359 errichtet und im 18. Jahrhundert geschleift wurde. Sie war bis zu ihrer Zerstörung die größte Festungsanlage Ostfrieslands. Bedeutung erlangte die heutige Gemeinde im Mittelalter zudem durch Klöster und die Lage am Friesischen Heerweg zwischen Oldenburg und der Küste. Das Stift Reepsholt gilt als das älteste Ostfrieslands und wurde 983 erstmals urkundlich erwähnt. Von den Klöstern sind ebenso wie von der Burg keine aufgehenden Mauern erhalten. In den Ortsteilen Reepsholt und Marx verfügt die Gemeinde über zwei bedeutende Kirchenbauten. Nationale Bedeutung kommt der Gemeinde durch die unter dem Ortsteil Etzel befindlichen Kavernen zu, in denen ein wesentlicher Teil der deutschen Bundesrohölreserve lagert. Friedeburg ist eine Auspendlergemeinde, die von Landwirtschaft, Tourismus und mittelständischen Unternehmen geprägt ist. Sie grenzt an fünf Städte, viele Friedeburger arbeiten zudem im nahe gelegenen Wilhelmshaven.

Quelle: wikipedia.org