Immobilien in der Zwangsversteigerung in Chemnitz

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Chemnitz

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Chemnitz?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Chemnitz ist das Amtsgericht Chemnitz zuständig.

Adresse
Amtsgericht Chemnitz

Besucheradresse:
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

Postanschrift:
Postfach 524
09005 Chemnitz

Telefon:
(+49) (0371) 45 30

Telefax:
(+49) (0371) 4 53 55 55

 

Öffnungszeiten:
Mon


Telefon: +49 (0371) 45 30

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Chemnitz.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Chemnitz

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Chemnitz vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Chemnitz

Chemnitz [ˈkʰɛmnɪt͡s] (von 1953 bis 1990 Karl-Marx-Stadt, obersorbisch Kamjenica, tschechisch Saská Kamenice, polnisch Kamienica Saska) ist eine kreisfreie Stadt im Südwesten des Freistaates Sachsen und dessen drittgrößte Großstadt nach Leipzig und Dresden. Der namensgebende Fluss verläuft durch die am Nordrand des Erzgebirges im Erzgebirgsbecken liegende Stadt. Der Flussname Chemnitz kommt vom altsorbischen Wort Kamenica, wörtlich 'Steinbach'. Chemnitz ist Hauptsitz der Landesdirektion Sachsen und Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. Am 28. Oktober 2020 wurde die Stadt als Kulturhauptstadt Europas 2025 ausgewählt. Die älteste urkundliche Erwähnung als Kameniz (von sorbisch kamjenica, „Steinbach“) datiert aus dem Jahre 1143. Mit der industriellen Revolution setzte im 19. Jahrhundert ein starkes Bevölkerungswachstum ein; nach der Reichsgründung 1871 entwickelte sich Chemnitz zu einer wichtigen Industriestadt. In der Zeit der Hochindustrialisierung im Deutschen Reich wurde Chemnitz im Laufe des Jahres 1882 zur Großstadt. Die Einwohnerzahl erreichte zu Beginn der 1930er-Jahre mit über 361.000 Personen ihren historischen Höchstwert. Im Zweiten Weltkrieg wurde bei den Luftangriffen auf Chemnitz im Februar und März 1945 die Innenstadt zu 80 % zerstört. Auf Beschluss des ZK der SED und der Regierung der DDR erfolgte am 10. Mai 1953 die Umbenennung in Karl-Marx-Stadt.Mit ihrer über 200-jährigen Industriegeschichte ist die Stadt ein Technologiestandort mit den Branchenschwerpunkten Automobil- und Zulieferindustrie, Informationstechnologie sowie Maschinen- und Anlagenbau. Chemnitz ist Standort einer Technischen Universität. In der Stadt im Erzgebirgsvorland befinden sich zahlreiche Freizeiteinrichtungen und Museen, darunter die Kunstsammlungen Chemnitz und das Staatliche Museum für Archäologie Chemnitz. Bekannte Söhne und Töchter der Stadt sind der Maler Karl Schmidt-Rottluff, der Schriftsteller Stefan Heym und die Designerin Marianne Brandt sowie die Musiker Felix und Till Kummer, die der Band Kraftklub angehören.

Quelle: wikipedia.org