Immobilien in der Zwangsversteigerung in Dahlen

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Dahlen

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Dahlen?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Dahlen ist das Amtsgericht Leipzig zuständig.

Adresse
Amtsgericht Leipzig

Hauptgebäude

Besucheradresse:
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

Postanschrift:
Amtsgericht Leipzig
04174 Leipzig

Telefon:
+49 (0341) 4 94 00

Telefax:
+49 (0341) 4 94 06 00

[nbs


Telefon: +49 (0341) 4 94 00

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Leipzig.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Dahlen

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Dahlen vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Dahlen

Dahlen ist der Name folgender Orte: Dahlen (Sachsen), Stadt im Landkreis Nordsachsen in Sachsen Dahlen (Brunn), Ortsteil der Gemeinde Brunn im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Dahlen (Gräben), Ortsteil der Gemeinde Gräben im Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg Dahlen (Havelberg), Ortsteil der Hansestadt Havelberg im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt Dahlen (Meudt), Ortsteil der Gemeinde Meudt im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz Dahlen (North Dakota), Ort im Nelson County, North Dakota, Vereinigte Staaten Dahlen (Stendal), Ortsteil der Stadt Stendal im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt Dahlen, bis 1878 der Name der damals eigenständigen Stadt Rheindahlen bei Mönchengladbach in Nordrhein-Westfalen Dahlen, deutscher Name des Gutes Dole in der Landschaft Vidzeme in LettlandDahlen oder Dahlén ist der Name folgender Personen: Andreas Dahlén (* 1982), schwedischer Fußballspieler Armin Dahlen (1919–2013), österreichischer Schauspieler und Regisseur Franz Dahlen von Orlaburg (1779–1859), österreichischer General und Präsident des Obersten Militärgerichtshofes Heinrich Wilhelm Dahlen (1853–1904), deutscher Ökonomierat, Publizist und Generalsekretär des Deutschen Weinbauvereins Hermann Dahlen von Orlaburg (1828–1887), österreichischer General Jonathan Dahlén (* 1997), schwedischer Eishockeyspieler Klaus Dahlen (1938–2006), deutscher Schauspieler Paul Dahlen (1881–1954), deutscher Maler und Grafiker Reiner Dahlen (1837–1874), deutscher Maler der Düsseldorfer Schule Ulf Dahlén (* 1967), schwedischer Eishockeyspieler, -trainer und -scoutSiehe auch: Dalen (Begriffsklärung) Daelen Dahlin

Quelle: wikipedia.org