Immobilien in der Zwangsversteigerung in Lichtenstein
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Lichtenstein
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Lichtenstein?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Lichtenstein ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Lichtenstein
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Lichtenstein vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Lichtenstein
Lichtenstein steht für:
Lichtenstein (Familienname), Familienname, zu Namensträgern siehe dort
Lichtenstein (Adelsgeschlecht) (Stein von Lichtenstein), ehemaliges fränkisches Adelsgeschlecht
Lichtenstein (Familie), ehemals jüdische, später christliche Familie
Lichtenstein (Radar), Bordradargerät für Jagdflugzeuge, Deutsches Reich, 2. Weltkrieg
Lichtenstein (Roman), Roman von Wilhelm Hauff
Lichtenstein, ehemaliges Fruchtschiff der Norddeutschen Lloyd, siehe Lichtenstein-Klasse
Haus Lichtenstein in Frankfurt am Main, im Zweiten Weltkrieg zerstörter Patriziersitz
Lichtenstein Award, Auszeichnung für Philatelie
Lichtenstein-Operation, Methode zum Beheben eines Leistenbruchs
Lichtenstein Pharmazeutica, siehe Winthrop ArzneimittelLichtenstein ist der Name folgender
Orte:
Lichtenstein/Sa., Stadt im Landkreis Zwickau, Sachsen
Lichtenstein (Württemberg), Gemeinde im Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg
Ortsteile:
Lichtenstein (Pfarrweisach), Ortsteil der Gemeinde Pfarrweisach, Landkreis Haßberge, Bayern
Lichtenstein, Streusiedlung an der südlichen Flurgrenze von Goßberg (Striegistal), Sachsen
Lichtenstein (Gemeinde Schenkenfelden), Ortschaft und Katastralgemeinde von Schenkenfelden, Bezirk Urfahr-Umgebung, Oberösterreich
historischer Ortsbezeichnungen:
Gąsiorowo (Purda), Dorf im Powiat Olsztyński, Woiwodschaft Ermland-Masuren, Polen (von 1938 bis 1945 Lichtenstein, Kreis Ortelsburg, Ostpreußen)
Líšťany u Stříbra (Lichtenstein), Gemeinde im Okres Plzeň-sever, Tschechien
Rybníčky (Lichtenstein), Ansiedlung in der Gemeinde Otice, Okres Opava, Tschechien
Schlösser und Burgen:
Schloss Lichtenstein (Sachsen) über der Stadt Lichtenstein, Sachsen
Schloss Lichtenstein (Württemberg) bei Lichtenstein-Honau, Baden-Württemberg
Schloss Thierlstein in Cham, Bayern (Burg Lichtenstein)
Burg Lichtenstein (Unterfranken) in der Gemeinde Pfarrweisach, Unterfranken, Bayern; Stammsitz des gleichnamigen Adelsgeschlechts
Lichtenstein-Palast (Kleinseite) auf der Kleinseite in Prag, Tschechien
Lichtenstein-Palast (Kampa) auf der Kampa-Insel in Prag, Tschechien
Burgruinen:
Burgruine Lichtenstein (Pommelsbrunn), Mittelfranken, Bayern
Burg Alt-Lichtenstein (Alter Lichtenstein), Baden-Württemberg
Burgruine Lichtenstein (Neidlingen), Baden-Württemberg
Ruine Lichtenstein (Neufra), Baden-Württemberg
Burg Lichtenstein (Greifenstein), Hessen
Burg Lichtenstein (Osterode am Harz), Niedersachsen
Burg Lichtenstein (Neidenfels), Rheinland-Pfalz
Burg Lichtenstein (Haldenstein), Kanton Graubünden, Schweiz
geografischer Objekte:
Lichtenstein (Osterode am Harz), Berg bei Osterode am HarzSiehe auch:
Lichtenstein Veste
Liechtenstein (Begriffsklärung)
Lichtenstern (Begriffsklärung)
Quelle: wikipedia.org